Connyland (Schweiz) geschlossen
Inzuchtgefahr wird vom Kantonstierarzt toleriert
(WDSF - 26.11.2012) Der Connyland-Chef Roberto Gasser wiederholt jetzt erneut Anschuldigungen, dass ehemalige eigene Mitarbeiter in Zusammenarbeit mit "deutschen Tierschützern" zwei Delfine vergiftet hätten, nachdem diese abenteuerliche Vermutung bereits Anfang diesen Jahres aufgestellt wurde. Mit "deutschen Tierschützern" kann Gasser nur das WDSF meinen, zumal wir am 27.01.2012 eine E-Mail vom 01.12.2011 zwischen dem Connyland und dem Kantonstierarzt veröffentlicht hatten, die uns offenbar durch einen ehemaligen Mitarbeiter zugespielt worden war (s.u. auf dieser Seite).
Connyland-Chef: Staatsanwalt hat keine Ahnung
Bereits im Januar dieses Jahres brachte Gasser die Tierschützer in einem Interview in "Der Sonntag" ins Schussfeld. Die Staatsanwaltschaft, die eine Beteiligung von Tierschützern definitiv ausgeschlossen hat, habe sowieso "keine Ahnung" meint Connyland-Chef Roberto Gasser jetzt lt. Tagblatt. Die Glaubwürdigkeit von Roberto Gasser hat u.E. bereits in der Vergangenheit gelitten, zumal er wegen sexuellem Missbrauch an einem 13-jährigen Mädchen, wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und wegen Drogendelikten rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde.
Delfine starben an Antibiotika-Vergiftung
Eine Autopsie der Uni Zürich (Tierspital) hatte ergeben, dass die beiden Delfine an einer Antibiotikum-Vergiftung gestorben sind. Gegen Connyland-Tierärzte, die vermutlich das Antibiotikum verordnet haben, wird seit Anfang 2012 durch die Schweizer Staatsanwaltschaft ermittelt. Nach Angaben unserer wissenschaftlichen Mitarbeiter kann eine Antibiotika-Behandlung die sog. "Herxheimer Reaktion" hervorrufen, die zum Tode führt, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt und behandelt wird. Demnach kann es nach Beginn einer effektiven Antibiotikabehandlung im Rahmen einer Herxheimer-Reaktion zu einer Gefäßverengung mit Blutdruckanstieg, Blässe und Schüttelfrost kommen. In der Folgezeit kann die Symptomatik ins Gegenteil umschlagen. Es kommt dann zu einer Gefäßerweiterung mit Hautrötung und Blutdruckabfall. Bei dem verstorbenen Connyland-Delfine Shadow waren vor seinem Tod Hautveränderungen festgestellt worden. Das alles spricht für eine mögliche fahrlässige Behandlung der Delfine.
Aufgrund der tiermedizinischen Berichte des Delfinariums im Tiergarten Nürnberg hat das WDSF festgestellt, dass alle Delfine laufend mit Diazepam, einem Psychopharmaka mit hohem Suchtpotential, behandelt werden. Diazepam ist ein Arzneistoff aus der Gruppe der Benzodiazepine mit relativ langer Halbwertszeit. Evtl. wurde den Delfinen im Connyland ebenfalls Diazepam verabreicht. Connyland-Geschäftsführer Erich Brandenberger wird in diesem Zusammenhang in einem Bericht der Schweizer Zeitung Blick zitiert: "Und schliesslich wundert sich Brandenberger auch darüber, dass im Blut beider toten Delfine auch noch Benzodiazepin, ein Beruhigungsmittel für Menschen, gefunden wurde. Das gleichzeitige Verabreichen von Benzodiazepin und Buprenorphin könne zu Atemlähmung führen." Wenn tatsächlich auch im Connyland Diazepam eingesetzt wurde, braucht sich Brandenberger nicht zu wundern.
In einer Medienmitteilung sagte der Connyland Geschäftsführer und Pressesprecher Erich Brandenberger im November 2011: "Es waren zwei gesunde Tiere". Weiter berichtete der "Rheintaler": "Laut dem Connyland-Sprecher gab es im Vorfeld keinerlei Anzeichen, dass es «Shadow» nicht gut gegangen wäre." Alleine diese Aussagen lassen Brandenberger in einem fragwürdigen Licht erscheinen. Wenn es den Delfinen vor ihrem Tod gut gegangen sein soll, stellt sich die Frage, warum sie dann mit Antibiotika und anderen Medikamenten behandelt wurden. Hier scheint der Connyland-Geschäftsführer nicht die Wahrheit gesagt zu haben.
Das WDSF hat bereits vor Monaten gegen den Connyland-Geschäftsführer Erich Brandenberger Strafanzeige wegen übler Nachrede erstattet, weil dieser gleichlautende Vorwürfe bezüglich einer vermuteten WDSF-Beteiligung an dem Tod der Tiere auf der Connyland-Homepage veröffentlichte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen Brandenberger. Er wurde von der Kantonspolizei in Ermatingen wegen dem Vorwurf der "üblen Nachrede" vorgeladen.
Wir hatten bereits im Juli 2011 nach einer Vor-Ort-Inspektion (durch ProWal) gefordert, dass das Connyland-Delfinarium aufgrund der katastrophalen Haltungsmängeln schließen muss. Kurz vor dem Tod der beiden Delfine hatten wir vor einer lautstarken Raver-Party direkt neben dem Delfinarium gewarnt. Zu diesem Zeitpunkt erhielten die Delfine bereits Antibiotikum und ihr Immunsystem war stark angegriffen. Ebenso erhielten sie neben Psychopharmaka ein Medikament (Yunnan Baiyao), das nicht zusammen mit Fisch verabreicht werden durfte. Daraus ergibt sich die Frage, inwieweit evtl., wie jetzt vom Connyland behauptet, Ex-Connyland-Mitarbeiter selbst am Tod ihrer Delfine beteiligt waren, die für die Delfine zuständig waren. Vor den beiden Delfin-Todesfällen im November 2011 gab es weitere sechs Todesfälle innerhalb von drei Jahren im Connyland, die nicht von der Staatsanwaltschaft untersucht worden waren. Diese außergewöhnlich hohe Todesrate spricht für mögliche katastrophale Haltungsbedingungen und vermutete medizinische Falschbehandlung in einem Delfinarium. Dem WDSF liegen tiermedizinische Behandlungsberichte vor, die der Schweizer Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt wurden.
Uns wurden mehrfach E-Mails des Connyland zugespielt, die wir unter Vorbehalt veröffentlicht haben (s.u. auf dieser Seite). Nach Angaben des Connyland-Pressesprechers Erich Brandenberger soll es sich bei dem Informanten vermutlich um eine ehemalige Reinigungskraft handeln. Jetzt soll dieser Ex-Mitarbeiter mit einem anderen und in Zusammenarbeit mit deutschen Tierschützern auch noch die Delfine vergiftet haben, sagt das Connyland. Wir gehen eher davon aus, dass das Connyland von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegenüber den Connyland-Tierärzten wegen Tierschutz-Verstößen und gegen Erich Brandenberger wegen "übler Nachrede" gegenüber dem WDSF-Geschäftsführer ablenken will. Bereits im Juli 2011 reagierte das Connyland mit einer Klage gegen das WDSF aufgrund der Begriffsverwendung "Tierquälerei". Im Oktober 2012 äußerte das Bezirksgericht Kreuzlingen in der mündlichen Verhandlung, dass man die Delfinhaltung in Delfinarien zwar pauschal als "Tierquälerei" bezeichnen dürfte, aber eben nicht, wenn bekannt sei, dass eine Strafuntersuchung gegen das Delfinarium, wie beim Connyland, anhängig sei. Das WDSF hat die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegen und wird die Berufung gegen das Urteil prüfen.
Die Show 2013 will das Connyland unbedingt mit den drei verbleibenden Delfinen noch durchführen und behauptet, dass dann das Delfinarium auch wegen der Inzuchtgefahr geschlossen werden soll. Wir vermuten aber, dass auch diese Aussage Augenwischerei ist und dass auch in den Folgejahren die Shows weitergehen werden. Hinsichtlich der Inzuchtmöglichkeit zwischen der Delfinmutter Chicky und ihrem siebenjährigen Sohn Angel, der jetzt geschlechtsreif wird, liegt uns eine E-Mail des zuständigen Veterinärarztes Paul Witzig vor, dass eine Zucht in der ersten Generation nicht verboten wäre. Wir gehen davon aus, dass das Connyland genau diese Zuchtbemühungen mit der Delfinmutter jetzt betreiben wird, zumal ihr Sohn Angel geschlechtsreif ist. Juristisch werden wir diese Inzuchtgefahr prüfen lassen.
(WDSF - 19.11.2012) Aufgrund einer Strafanzeige des deutschen Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) gegen den Geschäftsführer und Pressesprecher Erich Brandenberger der Schweizer Connyland AG wegen "übler Nachrede", weil er weiterhin auf der Connyland-Homepage äußert, dass der WDSF-Geschäftsführer "Jürgen Ortmüller und sein Umfeld" dringend tatverdächtig seien, zwei Delfine im Connyland-Delfinarium vergiftet zu haben, wird Brandenberger nun aufgrund der Ermittlungen der Schweizer Staatsanwaltschaft durch die Kantonspolizei Ermatingen vernommen.
Obwohl inzwischen bekannt wurde, dass auf Veranlassung des Connyland ein weiteres Gutachten über die Todesursache der beiden im November letzten Jahres verstorbenen Delfine vorliegt, hält sich das Connyland bedeckt und veröffentlicht das neue Gutachten nicht. Offensichtlich weil die Autopsie der Universität Zürich schon im Frühjahr ergeben hatte, dass die beiden Connyland-Delfine an einer Antibiotikum-Vergiftung nach einer eigenen tierärtzlichen Indikation des Antibiotikums gestorben sind und es nicht Tierschützer waren, die den Tod verursacht haben. Die diesbezüglichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Connyland-Tierärzte laufen noch.
Kampf geht weiter
Der Kampf um die rechtlichen Aspekte der Delfinhaltung im Connyland geht weiter. Der Rechtsanwalt des Connyland, Dominik Hasler, forderte den WDSF-Chef jetzt auf, die öffentliche Aussage auf der WDSF-Homepage über die gerichtliche Verurteilung des Connyland-Junior-Chefs Roberto Gasser als „Kinderschänder und wegen Tierquälerei“ zu unterlassen, zumal das eine Angelegenheit sei, die zehn Jahre zurückliege. Ortmüller hätte nun doch die Ziele des Zwecks des Wal- und Delfinschutz-Forums erreicht, schreibt der Rechtsanwalt, dass „ein Importverbot und damit faktisch die Haltung von Delfine auf Gesetzesebene beschlossen wurde und die drei noch lebenden Delfine in naher Zukunft vom Connyland an einem anderen Platz im Ausland verbracht werden müssen".
Inzestgefahr bedeutet nicht die Schließung
Ortmüller kontert und verweist auf die rechtskräftige Verurteilung von Roberto Gasser und den Zusammenhang mit den Tierquälerei-Vorwürfen. Außerdem bezweifelt das WDSF, dass die Delfinhaltung im Connyland überhaupt aufgegebenen würde, wie Brandenberger für Ende 2013 angekündigt hat. Ortmüller: „Der zuständige Kantonstierarzt Paul Witzig hat in einer E-Mail bestätigt, dass das Importverbot nicht automatisch die Schließung des Delfinariums in Lipperswil bedeute. Selbst das Argument von Inzest unter den Delfinen, das Nadja Gasser vom Connyland selbst in die Importverbots-Debatte eingebracht hatte, um weitere Delfine zu importieren und einen geschlechtsreifen Delfin zu exportieren, lässt Witzig nicht gelten. Inzest sei in der ersten Generation einer Delfinzucht nicht verboten, schreibt er in einer E-Mail. Eine Schließung des Delfinariums könne er damit nicht begründen und anordnen.“
Delfinshows auch nach 2013?
WDSF-Geschäftsführer Ortmüller weiter: „Bisher haben Brandenberger & Co immer eine Ausrede gefunden, das Delfinarium weiterlaufen zu lassen. Wir vermuten, dass die Delfin-Shows auch nach 2013 stattfinden sollen und dass es nun nach der Aussage des Kantonstierarztes intensive Zuchtbemühungen zwischen der Delfinmutter und ihrem geschlechtsreifen Nachwuchs geben wird. Wir werden diesen Inzest jedoch juristisch prüfen lassen. Das WDSF wird nicht locker lassen, bis das Delfinarium tatsächlich geschlossen ist und die drei verbleibenden Delfine nach zuletzt acht Todesfällen in einer würdigen Umgebung untergebracht sind, wobei eine Auswilderung aufgrund der Nachzuchten weitgehend ausscheidet.“
Streitbefangener Text auf der Connyland-Homepage:
http://connyland.ch/de/presse/texte/stellungnahme.html
Connyland Junior-Chef Roberto Gasser wegen sexuellem Kindesmissbrauch mit Kokainverabreichung und wegen Verdachts der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz verurteilt (Quellenangabe s.u.)
(WDSF - 15.10.2012) Nachdem innerhalb von drei Jahren sechs Delfine im Delfinarium des Vergnügungsparks Connyland in Lipperswil im Kanton Thurgau gestorben waren, recherchierte das deutsche Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) „katastrophale Zustände“ und sprach in einem Leserkommentar der Zeitung „Blick“ von „Tierquälerei“. Dem WDSF soll jetzt mit einer Klage der Connyland-Betreiber untersagt werden, die Klägerin als "Tierquälerin" zu bezeichnen, weil dies eine "widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung" sei, so das Connyland. Die Verhandlung findet am Mittwoch, den 17. Oktober 2012 um 08:30 Uhr vor dem Bezirksgericht in Kreuzlingen statt (s.o.).
Connyland-Pressesprecher Erich Brandenberger meint, dass durch die Begriffsverwendung "Tierquälerei" das WDSF mit seinem Geschäftsführer Jürgen Ortmüller einen strafrechtlichen Tatbestand beim Leser impliziert hätte, der aber nicht zutreffend sei. Das WDSF fordert in seiner Klageerwiderung gegenüber dem Gericht, dass die Aussage als freie Meinungsäußerung gewertet werden müsse.
Gerichtspräsident Urs Haubensak anlässlich der anstehenden Hauptverhandlung: "Es ist darüber zu entscheiden, ob ein Durchschnittsleser bei den streitigen Veröffentlichungen vom Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Verhaltens von Seiten der Gesuchstellerin (Anm. Connyland) ausgehen würde, oder ob der Leser - wie von der Gesuchsgegnerin geltend gemacht - es als allgemeine Kritik auffassen würde." Weiterhin sei im Hauptverfahren abzuklären, ob von Seiten des Veterinäramtes ein Strafverfahren gegen die Connyland AG eingeleitet worden sei, und die Beklagten ihre Vorwürfe damit auf wahre Tatsachen bzw. vertretbare äusserungen stützen könnten.
Nachdem im November 2011 zwei weitere Delfine innerhalb einer Woche im Connyland-Delfinarium starben und die Todeszahl sich damit auf acht Tiere innerhalb von drei Jahren erhöhte, wurde auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft vom gerichtsmedizinischen Institut der Universität Zürich eine Obduktion mit dem Ergebnis durchgeführt, dass die Delfine an einer Antibiotikum-Vergiftung gestorben sind. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden Tierärzte des Connyland ein, dessen Ergebnis bis heute nicht veröffentlicht wurde.
BDP-Nationalrätin Brigitta Gadient sprach ebenfalls öffentlich von "Tierquälerei" - und blieb unbehelligt
Nachdem am 08. November 2011 erneut ein Delfin im Connyland verstarb, titelte der "Blick" (Boulevard-Tageszeitung der Schweiz) am 10. November 2011: "BDP-Nationalrätin: Was mit den Delfinen passiert, ist nichts anderes als Tierquälerei". In dem veröffentlichten Interview des Blick sagte die damalige BDP-Nationalrätin Brigitta Gadient : "Es kann ja nicht sein, dass in unserem Land ein Unternehmen nur gestützt auf Tierquälerei existieren kann. Und was im Connyland mit den Delfinen passiert, ist für mich nichts anderes als Tierquälerei und nicht zu verantworten."
Nach Erscheinen des Artikels stellte das Connyland vor dem Bezirksgericht Kreuzligen gegen Frau Gadient einen Antrag auf superprovisorische (einstweilige) Verfügung wegen angeblicher Persönlichkeitsverletzung und einen Antrag auf vorsorgliche Massnahmen wegen Ehrverletzung. Der Antrag auf die sofortige einstw. Verfügung wurde jedoch nach Angaben von Frau Gadient gegenüber dem WDSF vom Gerichtspräsidenten abgewiesen. Der weitere Antrag des Connyland wurde dann zurückgezogen. Möglichwerweise half Frau Gadient ihre parlamentarische Immunität.
Delfintrainer reiten auf den empfindlichen Delfinschnauzen - Connyland Junior-Chef Robert Gasser wegen Sex mit 13-Jähriger verurteilt - Verhaftung wegen "Tierquälereien"
Jürgen Ortmüller vom WDSF: „Während der Delfin-Shows reiten die Connyland-Trainer stehend mit ihren Schuhen auf den empfindlichen Schnauzen der Delfine. Wir konnten den Fotobeweis liefern, dass ein Connyland-Delfin an der Schnauze verkrustete Verletzungen hatte (s. Foto). Gegen zwei Connyland-Tierärzte wird von der Staatsanwaltschaft wegen Verstoß gegen das Schweizer Tierschutzgesetz ermittelt. Seit Bestehen des Zirkus-Delfinariums sind dort vermutlich rund 30 Delfine zu Tode gekommen."
Der Connyland Junior-Chef Roberto Gasser wurde zu zehn Monaten Haft (bedingt) wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen verurteilt. In dem Bericht der Schweizer ShortNews heißt es: "Der Juniorchef des Schweizer Freizeitparks 'Connyland', Roberto Gasser, ist zu zehn Monaten Haft verurteilt worden. Gasser habe mehrfach sexuellen Kontakt zu einem damals 13-jährigen Mädchen gehabt. Zwei Mitangeklagte bekamen ein und fünf Monate Gefängnis. Der Erste, wie Gasser, wegen sexueller Handlungen, der Zweite, weil er dem Mädchen Kokain verabreichte. Die Angeklagten behaupteten zwar vom Alter des Mädchens nichts gewusst zu haben, dennoch fiel das Urteil des Gerichts härter aus als von der Staatsanwaltschaft beantragt wurde." Roberto Gasser wurde nach Angaben des "Beobachter" nach einer Berichterstattung über "Tierquälereien" verhaftet. In einem weiteren Bericht der Schweizer Tierschutznews: "Im Jahr 2003 wurde Juniorchef des Connylands, Herr Robert Gasser, wegen Verdachts der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz sowie Vorwürfen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu 10 Monaten Haft verurteilt. Dazu soll Robert Gasser mit zwei anderen Personen eine 13-Jährige mit Kokain gefügig gemacht und sexuell missbraucht haben. Das Mädchen war die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin. Gassers Anwalt habe dem Opfer ein Schweigegeld von 33000 Franken übergeben, erzählte die Mutter des Mädchens gegenüber Tele24. In diesem Zusammenhang wurde Robert Gasser auch noch Urkundenfälschung vorgeworfen." (s.a. news.ch)
09.08.2012 - Strafbefehl gegen WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller "wegen Ungehorsam" durch Begriffsverwendung "Tierquälerei"
Am 13. Juli 2012 erließ die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen im Kanton Thurgau gegen Jürgen Ortmüller als Privatperson eine Geldbuße von 200 Schweizer Franken zzgl. 100 Franken Verfahrensgebühr wegen der streitbefangenen Begriffsverwendung des Wortes "Tierquälerei" bezüglich des Connyland-Vergnügungsparks mit seinem Delfinarium. Jürgen Ortmüller dazu: "Mein Rechtsempfinden ist erheblich gestört, wenn in Zusammenhang mit einer Medienmitteilung der NZZ, dass gegen Tierärzte wegen möglicher Tierschutzverstöße ermittelt wird, nicht genau diese Frage öffentlich aufgeworfen werden darf. Damit wird die freie Meinungsäußerung in der Schweiz ad absurdum geführt."
Nach erfolgtem Einspruch gegen die Geldbuße wurde Ortmüller von der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen aufgefordert, persönlich in der Schweiz zur Einvernahme zu erscheinen. Da die Reisekosten einer PKW-Anreise in die Schweiz mit über 1.000 Kilometern (hin und zurück) plus übernachtung bei weitem die Geldbuße überschritten hätten, wurde der Einspruch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Kostengründen zurückgezogen. Was bleibt ist die Geldbuße, die Jürgen Ortmüller aus eigener Tasche bezahlt hat, und der fahle Nachgeschmack eines gestörten Rechtsempfindens.
Anm.: Im Juni 2013 hat die Staatsanwaltschaft allerdings Strafbefehl gegen einen Connyland-Tierarzt erlassen - wegen mehrfacher fahrlässiger Tierquälerei.
24.07.2012 - Delphine bleiben bis 2013 im Conny-Land (NZZ)
(WDSF - Juli 2012) - Mit den Delfinen wird vorläufig weiter Geld verdient. Wenn jedoch der nun 7-jährige Angel (Delfinnachwuchs der überlebenden Mutter Chicky) geschlechtsreif ist, könnte es zu einem Transfer kommen. Bereits jetzt bedränge Angel seine Mutter, hieß es vom Connyland. Dass die Delfinmutter und das Baby Secret nicht transportfähig seien, ist eine Schutzbehauptung des Connyland-Geschäftsführer Erich Brandenberger, der noch gerne mindestens die Saison 2013 mitnehmen möchte. Wenn er es auf die Spitze treibt, macht das Connyland die Show mit der Delfin-Mutter Chicky und dem Sohn Secret alleine weiter bis zur Geschlechtsreife von Secret. Oder es wird eine Inzucht zwischen Chicky und ihrem siebenjährigen Sohn Angel angestrebt. Das Connyland wird nach Ansicht des WDSF vermutlich immer ein Schlupfloch finden, die Show weiter zu betreiben. Wir hatten den Nationalrat in der Schweiz gewarnt und ein absolutes Delfinarienverbot gefordert. Das Connyland hat immer versucht, eine Lücke zu finden.
31.05.2012 - Delfinarium im Connyland vor dem Aus? - WDSF begrüßt Nationalratsbeschluss (Südkurier)
(WDSF-07.06.2012) Das Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) sieht sich in seinen intensiven Bemühungen bestätigt, indem nunmehr ein Schweizer Regierungsbeschluss ein Delfin-Importverbot vorsieht, das vom WDSF bereits Mitte letzten Jahres vorgeschlagen wurde (Chronologie der Ereignisse s.o.).
Nach bald 40 Jahren Delfingefangenschaften im Connyland-Vergnügungspark und rund 30 Delfintodesfällen insgesamt, bedeutet die angekündigte, wenn auch gesetzlich erzwungene, Aufgabe des Delfinariums einen großen humanen Fortschrift im Umgang mit diesen intelligenten Meeressäugern.
Jahrzehntelang hat das Connyland mit den absolut nicht artgerechten Delfin-Shows Millionen verdient. Das Surfen auf den verletzten Schnauzen der geschundenen Tiere zum fraglichen Spaß der Zuschauer war einer der Höhepunkte der Vergnügungssucht auf Kosten einer menschenfreundlichen Spezies.
Keine Auswilderung - stattdessen Delfinkarussel
Eine vollständige Auswilderung der drei vorhandenen Delfine bei der jetzt angekündigten Schließung des Connyland-Delfinariums scheidet aus, weil das Sonar in Gefangenschaft fast völlig verkümmert ist und ein natürliches Jagdverhalten ausschließt. Es liegt in der Verantwortung der Delfin-Eigentümer im Connyland, die sich ja immer gerühmt haben, dass es ihren Delfinen gut gegangen sein soll, für einen Aufenthalt der Delfine zu sorgen, der den biologischen Grundbedürfnissen entspricht. Bei einem vom Connyland erwarteten Verkaufspreis von bis zu 300.000 SFR pro Tier ist allerdings fraglich, ob die Vergnügungsparkbetreiber in Lipperwil wirklich noch ein ernsthaftes Interesse daran haben, dass es „ihren“ Delfinen nach einem Transfer gut geht, aber sie können vielleicht auch Einfluss darauf nehmen. Die Connyland-Betreiber werden sich auf das Europäische Erhaltungszuchtprogramm (EEP) berufen, das regelmäßig ein Delfinkarussell praktiziert. Das heißt, die Tiere werden zu Zuchtzwecken zwischen den europäischen Delfinarien hin und her geschoben – und das, obwohl Delfine Rudeltiere sind, die in sogenannten Delfinschulen zwischen meist 10 und 100 Tieren über ein stabiles Sozialgefüge verfügen. Beispielsweise wurde der Delfin Anke im Nürnberger Tiergarten im Frühjahr diesen Jahres zum sechsten Mal in seinem Leben zwischen verschiedenen Ländern transferiert. Es gibt keine spezielle Aufsichtsbehörde für das von Zoodirektoren gegründete EEP, sodass die Verschiebung von Delfinen zu Zuchtzwecken fast an der Tagesordnung ist. Hohe Kaufpreise, wie in der Schweiz nun genannt, werden jedoch beim EEP nicht erzielt, da die Mitglieder eher auf neue Tierzugänge durch die Zucht spekulieren, um diese als Zuschauermagnet lukrativ einzusetzen. Das Connyland war Ende vergangenen Jahres bereits vorsorglich dem EEP beigetreten, um an der Karussellzucht zu partizipieren und darüber weiteren Nachwuchs zu erhalten. Die Delfin-Todesfälle und die Aufdeckung der katastrophalen Hintergründe der Delfinhaltung mit Protestaktionen durch das WDSF, ProWal und Tierschützern mit der Empörung der Bevölkerung im Rücken und der jetzige Parlamentsbeschluss machten Gasser & Co im Connyland allerdings einen dicken Strich durch die Rechnung.
Regierungspräsident drohte WDSF mit Anzeige wegen Nötigung
Wir haben bereits im letzten Jahr die Schließung des Connyland-Delfinariums gefordert und waren aber beim zuständigen Regierungspräsidenten Kaspar Schläpfer im Thurgau auf Granit gestoßen. Das Ergebnis unserer Forderung aufgrund etlicher Mängel in der Delfin-Anlage war die Androhung einer Anzeige wegen Nötigung durch Schläpfer (FDP). Gesiegt hat letztendlich die Vertretung des Schweizervolk, wenn auch mit deutscher Unterstützung, an der wir uns im Sinne des internationalen Tierschutzes wesentlich und gerne beteiligt haben.
Endgültiger Transfer gefordert
Das WDSF fordert nun den endgültigen Transfer der Connyland-Delfine in eine von Menschen betreute Meereslagune, die den verbliebenen drei Delfinen einen weitgehend artgerechten Lebensabend gewährleisten. Eine intensive ärztliche fachkundige Betreuung muss diese Lebensveränderung der Tiere begleiten. Es könnte für die Connyland-Eigentümer naheliegend sein, die Delfine in das Mehrbecken-System der Freiluftanlage in Harderwijk/Holland zu verbringen, weil diese im Rahmen des EEP meist Anlaufstation zur weiteren Zucht ist. Das halten wir allerdings für bedenklich, weil dort bereits über 20 Delfine in einer relativ kleinen Meerwasser-Abschottung gehalten werden und an lautstarken Delfin-Shows in einer dunklen Halle, die mit starken Scheinwerfern bestückt ist, teilnehmen müssen. Auch leiden viele der Tiere in Harderwijk an einem ansteckenden Genital-Herpes, das mit starken Antibiotika behandelt wird. Auch könnte der Zoo-Marinepark in Portugal ein mögliches Ziel für die Connyland-Delfine sein. Wir haben jedoch aktuell keine gute Rückmeldung über diese Anlage. Wichtig ist uns, dass die Delfine nicht erneut für Schwimmprogramme und Shows missbraucht werden.
Gnadenbrot in der Südsee?
In die nähere Prüfung eines neuen Zuhauses für die Delfine könnte das „Anthony’s Key“ in Honduras in einer traumhaften Umgebung mit glasklarem Meerwasser einbezogen werden, das über weite Meerwasserbereiche verfügen, leider aber auch Delfinschwimmprogramme anbietet. Als Verkäufer der Delfine kann sich das Connyland ein Mitspracherecht bei der weiteren Verwendung der Tiere einräumen lassen und könnte dementsprechend Schwimmprogramme für ihre Delfine zukünftig ausschließen. Verantwortlich für einen artgerechten Verbleib ist das Connyland. Gerne sind wir jedoch bereit, eine Transfer-Planung fachkundig mit unseren Biologen zu unterstützen, wenn das Connyland das wünscht – mehr als anbieten können wir es leider nicht.
WDSF an mehreren Delfinarienschließungen beteiligt
In Deutschland ist es dem WDSF durch die Aufdeckung von Gebäudemängeln gelungen, dass das Delfinarium im Allwetterzoo Münster noch in diesem Jahr schließen muss, zumal keine finanziellen Mittel für die Mängelbehebung zur Verfügung stehen. ProWal- und WDSF-Demonstrationen begleiteten den Weg bis zur Schließung in Münster. Bereits im Jahr 2008 konnten wir zusammen mit ProWal die Schließung des Delfinariums im Heidepark Soltau erreichen. Nach Boykottandrohungen bestätigte uns der Groß-Eigentümer in London, Merlin Entertainment, dass man Delfine in Gefangenschaft nicht artgerecht halten kann. Die Tiere wurden aus den kleinen Vergnügungs-Rundbecken in den Zoo Nürnberg transferiert.
Nur noch zwei von neun Delfinarien in Deutschland - Zoo auskunftsverpflichtet
Demnächst gibt es nach Münster noch zwei Delfinarien in Deutschland (Duisburg und in Nürnberg) von ursprünglich neun Delfinarien. Im Juli 2012 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf wegen einer Klage des WDSF zur vollständigen Einsichtnahme in die Haltungsunterlagen der Delfine in Duisburg bestätigt, dass der Zoo auskunftsverpflichtet ist. über 60 Delfine haben dort seit Bestehen des Delfinariums ihren vorzeitigen Tod gefunden. Die Aufdeckung der ebenfalls katastrophalen Haltungsbedingungen wird vermutlich eine Schließung des Delfinariums bewirken.
WDSF fordert Zuchtverbot - Glückwünsche an die Schweiz
Ebenso fordern wir ein europäisches Zuchtverbot, um den Delfinnachzuchten eine lebenslange Gefangenschaft zu ersparen. Im Delfinarium Nürnberg haben wir erst kürzlich eine Akteneinsicht vorgenommen und konnten dokumentieren, dass dort Delfine fortlaufend mit Antibiotika und Beruhigungsmitteln behandelt werden. Der Zoo Nürnberg blickt auf 38 Todesfälle von Nürnberger Delfinen zurück. Wir fordern schon seit Jahren vergeblich von der deutschen Bundesregierung ein Importverbot von Delfinen und Walen nach Deutschland, zumal eine Bundesratsermächtigung im Tierschutzgetz diese Möglichkeit seit fast 10 Jahren vorsieht. Wir beglückwünschen die Schweiz, die relativ schnell und unkompliziert ein Delfinimportverbot durchgesetzt hat und sind stolz darauf, ein Teil dieser grundlegenden Entscheidung gewesen zu sein. Wir hoffen mit diesem positiven Schweizer Beispiel nun erneut bei der deutschen Bundesregierung einen Sinneswandel herbeizuführen. Die Bundesrepublik kritisiert alljährlich den angeblich wissenschaftlichen Wal- und Delfinfang der Japaner, lässt jedoch aus wissenschaftlichen Gründen eine Gefangenschaft von Delfinen in Zoos zu. Das ist paradox!--
03.06.2012 - Freiheit für die Delfine! Connyland will Delfinarium Ende Saison schliessen (Happy Times)
03.06.2012 - Connyland greift nicht zum Referendum (Bote)
31.05.2012 - PETA erstattet Strafanzeige gegen Connyland (Schweiz Magazin)
30.05.2012 - Umgeht der Freizeitpark Connyland in der Schweiz das Importverbot? (Blick.ch)
29.05.2012 - Delfin-Importverbot in der Schweiz beschlossen (NZZ)
25.05.2012 - WDSF-Schreiben an sämtliche Schweizer Nationalräte zum Delfin-Importverbot vor der Beschlussfassung
21.05.2012 - Connyland - Innenstadt-Trauermarsch in Konstaz (Hochrhein-Zeitung)
16.05.2012 - "Freiheit für Delfine": Friedliche Demonstrationen am 18. Mai in Zürich und 19. bis 20. Mai neben Sealife Konstanz (Happy Times)
(WDSF - 06. Mai 2012) Obwohl Connyland-Pressesprechen Erich Brandenberger noch im März 2012 einen eigenen Untersuchungsbericht über die Todesursache der beiden im November 2011 verstorbenen Delfine angekündigt hatte, konnte bis heute kein derartiges Gutachten durch das Connyland vorgelegt werden. Die ursprüngliche Autopsie durch die Uni Zürich ergab eindeutig, dass eine Antibiotika-Vergiftung zum Tod der beiden Meeressäuger geführt hatte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seitdem gegen zwei Tierärzte des Connyland-Delfinariums und hat eine Vergiftung der Delfine durch Dritte definitiv ausgeschlossen.
Da offenbar die angeblich entlastenden Beweismittel für den Tod von zwei Delfinen bis heute nicht erbracht werden konnten, werden jetzt neue Theorien im Connyland aufgrund eines nach dem Delfintod erstellten Berichts des Instituts für Rechtsmedizin in St. Gallen aufgestellt. Demnach seien das Opiat und Schmerzmittel Buprenorphin und das Beruhigungsmittel Benzodiazepin im Blut der Delfine gefunden worden. Es bestehe die Vermutung, dass die Delfine dadurch vergiftet worden seien, so das Connyland.
Das Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) und die Organisation ProWal hatten bereits im letzten Jahr berichtet, dass die Delfine neben Antibiotika zusätzlich das schmerzstillende Heilmittel „Yunnan Baiyao" erhalten hatten, das keinesfalls zusammen mit Fisch verabreicht werden darf. Durch eine falsche Verabreichung von „Yunnan Baiyao“ sei eine Vergiftung der Delfine nicht auszuschließen, berichtete das WDSF bereits am 15.11.2011.
Vergiftung der Tiere fraglich
Wie soll überhaupt eine Vergiftung der Delfine durch die jetzt erwähnten Schmerz- und Beruhigungsmittel möglich gewesen sein? Der Inhalt des Fisch-Kühlschranks wurde nach dem zweiten Delfintod am 13.11.2011 von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Allerdings war dieser Nahrungkühlbehälter nach Aussagen eines ehemaligen Connyland-Mitarbeiters gegenüber dem WDSF nie verschlossen. Theoretisch hätte jeder im Park den Kühlschrank öffnen können. Dann stellt sich allerdings die Frage, wie jemand Gift in den gefrorenen Fisch platzieren konnte. Sämtliche Fischboxen sind jeweils versiegelt. Jeder der Delfintrainer hätte sofort bemerkt, wenn eine Schachtel durch Fremdeinwirkung geöffnet worden wäre. Vergifteter Fisch hätte demnach in einer original versiegelten Packung in den Kühlschrank gelegt werden müssen, damit eine etwaige Manipulation nicht auffällt. Allerdings sind die beiden Delfine in einem Abstand von 5 Tagen gestorben und die jeweils angebrochene Fischpackung wird immer am gleichen Tag vollständig verwertet. Für eine mehrfache angebliche Vergiftung hätten gleich mehrere Packungen des gefrorenen Fischs an verschiedenen Tagen ausgetauscht werden müssen, was relativ unwahrscheinlich erscheint.
Der Delfintrainer im Connyland, Luca Marini, befand sich zum Zeitpunkt der Ereignisse in Italien. Es ist denkbar, aber nicht bewiesen, dass einer der unerfahrenen Tierhelfer einen Fehler bei der Dosierung des chinesischen Opiats "Yunnyn Baiyao" vorgenommen hat und das Präparat anwenderwidrig zusammen mit Fisch verabreicht hat, ggf. sogar zusammen mit den jetzt vom Connyland genannten Barbituraten. Das ist allerdings ebenfalls nicht beweisen. Eine qualifizierte Personalbesetzung sei äußerst mangelhaft im Winter in dem geschlossenen Park, heißt es in den Trainerangaben, die dem WDSF vorliegen. Es bestehe also durchaus die nicht bewiesene Vermutung, dass durch eine falsche Medikamentendosierung Fehler im eigenen Hause gemacht wurden. Das werden vielleicht die Ermittlungen gegen die Connyland-Tierärzte ergeben. Das Immunsystem der ganz offensichtlich bereits kranken Delfine wurde evtl. möglicherweise noch weiter geschädigt und die lärmlastige Techno-Party könnte noch erschwerend hinzu gekommen sein, meint das WDSF.
In Vergessenheit geraten scheint der Hinweis des WDSF und ProWal, dass die beiden Delfine Anfang November 2011 direkt nach einer lautstarken Techno-Party in unmittelbarer Nähe des Delfinariums gestorben waren. Wurde den Delfinen zu diesem Zeitpunkt bereits neben dem Antibiotika ein weiteres starkes Schmerzmittel und ein Beruhigungsmittel verabreicht? Die beiden vom Connyland genannten Medikamente werden wegen ihrer schmerzstillenden Wirkung auch bei Drogensucht eingesetzt.
Connyland-Chef Roberot Gasser "Kinderschänder"
Im Jahr 2003 titelten die ShortNews: "Sex mit 13-jähriger - Zehn Monate Haft für Connyland-Juniorchef". Damals ging es um Kokain und Vergewaltigung - kein gutes Aushängeschild für das Connyland.
Connyland-Geschäftsführer Brandenberger nicht bei der Wahrheit?
Nachdem bereits sechs Delfine innerhalb von drei Jahren im Connyland verstorben waren, hieß es nach siebten Delfintod im November 2011 vom Connyland noch: "Laut dem Connyland-Sprecher gab es im Vorfeld keinerlei Anzeichen, dass es «Shadow» nicht gut gegangen wäre." Brandenberger nach dem achten Delfintod wenige Tage später: "Es waren zwei gesunde Tiere". Dass die Delfine bereits vor seiner Aussage mit Antibiotikum, Valium und einer Reihe anderer Medikamente behandelt wurden, lässt allerdings darauf schließen, dass Brandenberger vielleicht nicht die ganze Wahrheit gesagt hat.
10.05.2012 - Fall Connyland: Antibiotika-Vergiftung kein Einzelfall (Schweizer Fernsehen)
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