Färöer - Strafanzeige
(WDSF - 2013) Eine WDSF-Strafanzeige am 19.08.2013 hat dazu geführt, dass eine anstehende Treibjagd auf 50 - 60 Weisseiten-Delfine am 10. November 2013 in Sundalagið in der Nähe des Ortes Streymnes von dem dort zuständigen Polizeichef Finnbogi Midjord gestoppt wurde, weil während des schwebenden Verfahrens aufgrund der WDSF-Strafanzeige keine Delfine getötet werden durften. Aufgrund der Strafanzeige hätte der Polizei-Direktor von Streymnes mit einem Ermittlungverfahren rechnen müssen, wenn er der erneuten Abschlachtung und der Fleischverteilung der gesichteten Delfinschule am 10.11.2013 zugestimmt hätte. Nach Angaben der Färöer-Zeitung Vágaportalurin sollten die Delfine nach dem kurzfristigen Tötungssverbot von dem Naturhistorischen Museum mit Ortungsgeräte versehen werden, um ihre weiteren Streifzüge beobachten zu können. Nach Angaben des Zeitungsberichts hätte die Delfinschule jedoch plötzlich nach Süden abgedreht und sei unbehelligt davon geschwommen.
Nach dem Abschlachten von 430 Weissseiten-Delfinen auf den Färöer-Inseln im Bezirk Hvalba am 13. August 2013 hatte das WDSF am 19.08.2013 eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Kopenhagen gestellt. Da die Polizei auf den Färöer-Inseln nicht gegen sich selbst ermitteln darf, greift in solchen Fällen die Hoheitsgewalt der dänischen Justizbehörden. Im Rahmen der Strafanzeige wurde vom WDSF beanstandet, dass das kontaminierte Fleisch* der 430 Delfine unter Aufsicht des Polizeidirektor des Distrikts Hvalba an die Bevölkerung verteilt wurde. Dabei hatte der färöische Polizeidirektor ganz offensichtlich in Kauf genommen, dass die Bevölkerung einen gesundheitlichen Schaden nehmen kann, weil das Delfinfleisch nachweislich hochgradig mit Schwermetallen* und anderen Giften kontaminiert ist.
Es wurde ebenso beanstandet, dass durch die vom WDSF in der Vergangenheit nachgewiesenen öffentlichen Verkäufe des Walfleischs nicht ausgeschlossen ist, dass das vergiftete Fleisch in den öffentlichen Verkauf an Touristen gelangt. Wie die Kopenhagener Generalstaatsanwaltschaft dem WDSF mit einem Schreiben vom 03.05.2013 in Zusammenhang mit der Ablehnung einer vormaligen WDSF-Strafanzeige mitteilte, kann sich die Lebensmittelbehörde dem Verkauf von nicht verarbeiteten Grindwalfleisch nicht widersetzen und der Verkauf von verarbeitetem Grindwalfleisch dann erlaubt ist, wenn dem betreffenden Unternehmen eine Zulassung erteilt wurde.
Eine erste Strafanzeige des WDSF (s.u.) im Jahr 2010, welche die Aufdeckung von Gesetzesverstößen bei der Waljagd zusammen mit der Organisation ProWal zum Inhalt hatte, führte dazu, dass es für Färöer-Walfänger ab dem 01. Mai 2015 erforderlich ist, eine Walfanglizenz vorzuweisen, die in entsprechenen Kursen erworben werden muss. Bisher schon waren in den verschiedenen Fangbuchten jeweils hunderte Einwohner an dem Abschlachten der Wale beteiligt, sodass alljährlich rund 850 Meeressäuger dem blutigen Gemetzel zum Opfer fielen. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig die Walfangteilnehmern mit der erforderlichen Lizenz ausgestattet sein werden, um an dem Abschlachten der Wale teilzunehmen. Der Verzehr des kostenlosen und stark mit Umweltgiften kontaminierten Walfleischs stellt eine gesundheitliche Gefahr für die Bevölkerung dar. Darauf weist selbst die Färöer-Regierung hin ohne allerdings ein Verbot auszusprechen. So wurde aufgrund einer geschickten gesetzlichen Regelung vermieden, dass ein unpopuläres Generalverbot des Walfangs ausgesprochen werden musste.
Mit Schreiben vom 11.09.2013 bestätigte die Kopenhagener Staatsanwaltschaft den Erhalt der WDSF-Strafanzeige vom 19.08.2013 und teilt mit, dass sie die Anzeige am 05.09.2013 an den Polizeipräsidenten der Färöer-Inseln weitergeleitet hat, da Anzeigen von strafbaren Handlungen an die Polizei zu richten sind, entspr. § 742 Abs. 1 der färöischen Prozessordnung.
Mit erneutem Schreiben vom 08.11.2013 teilt der Leiter der Staatsanwaltschaft Kopenhagen dem WDSF mit, dass der Polizeipräsident der Färöer-Inseln die Sache mit Schreiben vom 18.09.2013 zurückverwiesen hat, weil seine völlige Unbefangenheit und die seines Amtes im Zusammenhang mit der Behauptung der Sache (also der Tötung und des Weitergabe des Fleischs von 430 Delfinen) in Zweifel gezogen werden kann. Das heißt nichts anderes, als dass sich der Polizeipräsident der Färöer-Inseln als befangen erklärt hat. Dementsprechend hatte der Leiter der Staatsanwaltschaft in Kopenhagen "die Sache" erneut an die Staatsanwaltschaft Kopenhagen zur weiteren Bearbeitung verwiesen, so wie es vom WDSF von Anfang an vorgesehen war. Das behördliche Hin und Her mutet an wie ein Schildbürgerstreich, für den keiner verantwortlich sein möchte. (Hier: Zuständigkeit der dänischen Gerichtsbarkeit).
* http://www.iucnredlist.org/details/11141/0
und http://www.cms.int/reports/small_cetaceans/data/l_acutus/l_acutus.htm
Englisch:
After the hunt of 430 white sided dolphins, Aug.13, 2013, the WDSF make a criminal complaint against the police director of Hvalba dated Aug.19, 2013. It was sent to the prosecuter in Copenhagen. The Director of Public Prosecutions in Kopenhagen told WDSF with a letter from Sept.,11,2013 that the complaint was forwarded to the Director of Police of Faroes, because it could be an offense under § 742 (1) Criminal Procedure. The reason of the WDSF-complaint was the contamination of the meat of the dolphins and the free distribution for Faroe people. The population of Faroes is being poisoned by the contaminated whale meat by the responsibility of the Chief of Police of Hvalba.
Evidence:
IUCN writes: "Like other North Atlantic marine mammals, Atlantic white-sided dolphins are contaminated by organochlorines, other anthropogenic compounds and heavy metals (Reeves et al. 1999); although the effects of pollutants are not well understood in this species, they may affect reproduction or render them susceptible to other mortality factors."
http://www.iucnredlist.org/details/11141/0
CMS writes: "Pollution: A juvenile dolphin from the north-west coast of Ireland was found to have a relatively high concentration of mercury in its liver (44 ng per g wet weight). An adult male from Nova Scotia had moderately high levels of organochlorines in its blubber (Reeves et al. 1999 and refs. therein).
Hexabromocyclododecane (HBCD), a brominated flame retardant used primarily in expanded polystyrene foams and other styrene resins, was found in blubber and liver samples of Atlantic white-sided dolphins stranded on the eastern coast of United States between 1993 and 2004. However, concentrations were lower than in cetaceans from Western Europe (Kucklick et al. 2008), which is not really reassuring."
http://www.cms.int/reports/small_cetaceans/data/l_acutus/l_acutus.htm
We think it's just in moment not allowed to kill white sided dolphins on Faroe because of our criminal complaint (floating method). It's very dangerous for health to eat the meat and blubber.
Färöer-Polizei bestätigt Kinderteilnahme an Grindwaljagd als legitim
Am 13.08.2017 stellte das WDSF bei der Polizeibehörde der Färöer-Inseln Strafanzeige wegen einer nachgewiesenen Teilnahme von minderjährigen Kindern beim Grindwalfang. Der dänische Polizeichef Sten Bro Sörensen hatte den beiden Geschäftsführern von ProWal und des WDSF im Jahr 2014 anlässlich ihrer Demonstration in der Nähe der Hauptstadt Tórshavn gegen die Grindwaljagd neue Rechtsgrundlagen ("Barriers in connection with Grind") übergeben, die nach den WDSF-Strafanzeigen der Vorjahre erlassen wurden (s.a. https://www.wdsf.eu/aktionen/faeroeer-walfang/wdsf-prowal-demo-aktionen-2014). Nach der neuen Regelung dürften künftig nur noch erfahrene Walfänger an den Treibjagden teilnehmen. Für Touristen und auch für Färöer-Bewohner, die nicht direkt an der Waljagd beteiligt sind, wurde bei Waljagden eine Bannmeile eingerichtet, die auf See etwa 1,8 Kilometer und in den Walfangbuchten und im Luftraum 500 Meter beträgt.
Mit Schreiben vom 23.03.2018 teilt die Vizepolizeipräsidentin der Färöer-Inseln, Linda Margrethe Hesselberg, dem WDSF mit, dass die "Teilnahme von Kindern an dem eigentlichen Grindwalfang nach den färöischen Gesetzen nicht verboten ist" und lehnt Ermittlungen in der streitbefangenen Sache ab:
WDSF-Strafanzeige im Jahr 2014
Das WDSF hat nach 2010 und 2013 (s.u.) erneut im Jahr 2014 bei der zuständigen Polizeidienststelle auf den Färöer-Inseln Strafanzeige gestellt, um die grausame Jagd auf Wale, Delfine und die Sturmvögel-Jungtiere zu stoppen. Die Strafanzeige aus 2014 wurde im Jahr 2015 von den Strafverfolgungsbehörden der Färöer-Inseln abgelehnt, weil kein nationaler Gesetzesverstoß festzustellen gewesen sei. Das WDSF hat gegen den ablehnenden Bescheid im Juni 2015 Einspruch bei der Generalstaatsanwaltschaft in Kopenhagen/Dänemark eingereicht, der ebenfalls abgelehnt wurde.. Bedeutend wirkungsvoller als die Strafanzeigen waren alllerdings Vergrämeraktionen mit Pingern durch ProWal/WDSF-Toerschützer gegen den Delfinfang.
Die Strafanzeige im Jahr 2014 richtete sich auch gegen die verbotene Teilnahme von Kindern bei dem Schlachten von Grindwalen auf den Färöer-Inseln. Nach einer neuen Färöer-Bestimmung aus dem Jahr 2013 dürfen "nichtautorisierte Personen" (also auch nicht Kinder) nicht mehr an den Massakern teilnehmen. Die Vorschrift richtete sich in erster Linie an die Adresse von ProWal/WDSF- und SeaShepherd-Aktivisten, wobei ProWal und WDSF im Jahr 2014 auf der Inselgruppe die erste historische Demonstration gegen den Walfang durchgeführt hat.
18.11.2014 - Juristischer Sieg auf den Färöern - Beschlagnahmte Sea Shepherd-Boote freigegeben (SSCS Facebook)
31.08.2014 - Das WDSF hat in einer erneuten Strafanzeige gegen die Verantwortlichen einer Grindwaljagd auf den Färöer-Inseln (Sandoy/Sandur) am 30.08.2014 beantragt, diese Jagd als irregulär zu behandeln und gegen die Verwantwortlichen strafrechtich zu ermitteln, weil "nicht authorizierte Personen" (Kinder) an der Grindwaljagd teilgenommen haben. Dies verstößt eindeutig gegen die neuen gesetzlichen Richtlinien (s.u.), die dem WDSF und ProWal Ende Juli 2014 von der dänischen Polizei in Tórshavn auf den Färöer-Inseln übergeben wurden.
Fotos aus einem Filmbeitrag des KVF-Fersehsenders: (obere Fotos mit Kindern)
Schreiben an die Polizeibehörde:
Von: Jürgen Ortmüller WDSF
Betreff: Irregular grind in Sandoy August, 30, 2014
Datum: 31. August 2014 08:48:20 MESZ
An:
Kopie:
Dear Sirs,
enclosure we send you pictures, that children was involved at the hunt of pilot whales yesterday. Because of the new rules with reference to the Proclamation no. 100, dated on the 5th of July 2013 in connection to grind it’s not allowed. It is determined in Section 11, Paragraph 1, that an area also on land may be considered as grind herding area. The magistrate has resolved, that no unauthorized people may come closer than 1 mile from the grind. Children are „unauthorized people“! From land is grind-area where unauthorized persons must stay away. On shore, the police will cordon off the grind area with strips, so that only people, who participate in the catch, may enter. Catching men has to be able to work undisturbed by „unauthorized persons“.
You can see in the uncut video by KVR that children was involved. The pilot whales are still lying in the water.
We therefore submit the application to handle this grindwaljagd as irregular. The criminal proceedings against SSCS volunteers are set down. Detainees of SSCS are released.
Please give us an answer as soon as possible, because we involve the embassy of the countries of the arrested people.
I declare for the WDSF that our letter is an criminal complaint against the police of Faroe Islands and against the involved police and NAVY of Denmark, because they don’t stop the grind because of involved children. This is a breach of the legal basis and guidelines of the pilot whaling. Please, confirm us in the short term the collection of our complaint.
Jürgen Ortmüller
Manager and founder of
Whale- and Protection-Forum (WDSF)
Video über eine Aktion von Sea Shepherd-Helfern bei der Grindwaljagd und deren spektakuläre Verhaftung:
http://kvf.fo/netvarp/sv/2014/08/30/grindarokasandi
Neue gesetzliche Richtlinien ab 2014 für den Grindwalfang auf den Färöer-Inseln nach den WDSF-Strafanzeigen der Vorjahre: