Landtag NRW
Hier: Delfinarien und Politik/Bundestag
Nachfolgend "Delfinarien und Politik NRW-Landtag":
08.05.2017 - Wahldebakel in NRW für SPD, CDU und FDP? - "Delfinarienbefürworter keine Sympathieträger" (themenportal)
07.05.2017 - WDSF-Umfrage anlässlich der NRW-Landtagswahl am 14. Mai 2017 zur Delfinhaltung (ots/presseportal)
Grüne und AfD gegen Delfinarien - SPD, CDU und FDP in NRW wollen Delfinarien beibehalten - Frankreich verbietet Haltung und Nachzucht von Delfinen in Delfinarien mit Übergangsregelung
(WDSF - 07./08./12.05.2017) Das Hagener Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) hat anlässlich der NRW-Landtagwahl am 14. Mai 2017 Fraktionen in der Landeshauptstadt Düsseldorf zu Themen der Gefangenschaftshaltung von Delfinen im Zoos befragt; speziell bezogen auf den Duisburger Zoo. Die NRW-Fraktionen der Grünen, Linke, Piraten und der AfD sprachen sich in ihren Antworten eindeutig gegen eine weitere Haltung von Delfinen in Zoos aus. SPD, CDU und die FDP wollen die Gefangenschaftshaltung fortsetzen, weil sie der Bildung und Forschung diene.
Die Antworten der NRW-Parteien haben vor dem Hintergrund des jetzt von Frankreich beschlossenen Haltungs- und Nachzuchtverbots von Delfinen und Orcas, welches das WDSF als Sensation für den Tierschutz bezeichnet, eine besondere Bedeutung.
Für die Grünen verwies der Landtagsabgeordnete Martin-Sebstin Abel auf die mehrfachen Bundestagsanträge der Partei, die Haltung von Delfinen in Zoos zu stoppen, die jeweils an der Großen Koalition gescheitert seien. Abel stellte für die Grünen klar, dass es auf Landesebene nicht möglich sei, per Beschluss die Haltung einer bestimmten Tierart in Zoos zu untersagen. Umweltminister Remmel habe sich daher mit einem Brief vor drei Jahren an den zuständigen Bundesminister gewandt, dem "offenkundigen Nachbesserungsbedarf beim Säugetiergutachten" nachzukommen. Über eine Antwort des Bundesministeriums ist offenbar nichts bekannt.
Die Bundesregierung hatte im Jahr 2006 bereits darauf verwiesen, dass eine Definition des Zoobegriffs nach dem Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich auch Delfinarien umfasst und dass die Anwendung der Zoorichtlinie in die Zuständigkeit der Länder fällt, welche die Richtlinie in den jeweiligen Landesnaturschutz- oder Zoogesetzen umsetzen:
Die Piraten schreiben: "Wir Piraten werden uns ohne Frage auch weiterhin für ein Haltungsverbot von Delfinen einsetzen und versuchen, die anderen Abgeordneten zur Einsicht zu bewegen. Unsere Überzeugungen haben sich seit unserem Antrag mit diesem Ziel im Jahr 2013 nicht geändert und wir bedauern sehr, dass die anderen Fraktionen selbst nach der eindrücklichen Sachverständigenanhörung nicht bereit waren, dem Tierschutz einen angemessenen Stellenwert einzuräumen."
Die AfD schreibt in ihrer Antwort an das WDSF: "Wir lehnen Delfinarien ab." Die Fraktion will sich für eine Übergangsregelung der noch lebenden Tiere einsetzen und bei einer Vertretung im Landtag will die AfD die Rechtslage prüfen und im Sinne des Tierschutzes handeln.
Die FDP äußert, dass eine Schließung des Delfinariums ein Rückschritt sei. Gleichwohl will sie die Haltungsbedingungen verbessern. Anlässlich der Bundestagswahl 2013 hatte das WDSF auf Facebook zum FDP-Wahlboykott aufgerufen und über eine Million Nutzer erreicht. Die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte sich vehement geweigert, den Haftbefehl gegen den bekannten Walschützer Paul Watson in Deutschland aufzuheben, der im WDSF-Kuratorium vertreten ist. Die Befürwortung der FDP für die Gefangenschaft von Delfinen in deutschen Delfinarien bei einer Bundestagsanhörung im Jahr 2013 unter der Leitung von Hans-Michael Goldmann (FDP) und die anschließende Bundestagsabstimmung für den Fortbestand der Delfinarien mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition führte zu erheblicher Missstimmung bei vielen Tierfreunden.
Die CDU hält die Haltung von Delfinen als angemessen für die Ziele des Artenschutzes und Bildungsauftrags von Zoos.
Die SPD-Fraktion in NRW sieht (Anm.: im Gegensatz zur SPD-Bundestagsfraktion seit 04.10.2017) keinen Anlass, sich gegen die Haltung von Delfinen auszusprechen und verweist auf die Schwierigkeiten einer Auswilderung der Tiere.
WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller: "Die Antworten der befragten NRW-Fraktionen zeigen eindeutig, dass nur die Grünen und die AfD den Zeitgeist zur Delfinhaltung erfasst haben, indem sie sich gegen die Gefangenschaftshaltung von Delfinen aussprechen. In Frankreich wurde am vergangenen Wochende ein Gesetz erlassen, welches die Haltung und Nachzucht von Delfinen und Schwertwalen ab sofort untersagt und für bestehende Anlagen übergangsweise eine Flächenerweiterung um 150 Prozent vorschreibt. Umweltministerin Ségolène Royal hatte sich zu dem radikalen Schritt entschieden, nachdem sie erfahren hat, dass die Delfine "unter Drogen gesetzt" würden. Die intensive Medikamentengabe u.a. mit Psychopharmaka und Antibiotika in Duisburg und Nürnberg hatte das WDSF bereits vor Jahren aufgedeckt. Die Wähler, insbesondere Tierfreunde und Tierschützer, werden den etablierten Parteien von SPD, CDU und FDP hoffentlich bei der NRW-Wahl eine Abfuhr im Sinne des Tierschutzes für die intelligenten und sensiblen Meeressäuger erteilen."
Hier die detaillierten Antworten der Fraktionen
- Die Grünen NRW
Von: Martin-Sebastian Abel (MdL-NRW)
Betreff: Antworten auf Ihren Wahlprüfstein
Sehr geehrter Herr Ortmüller,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfragen, die ich gerne für die Fraktion der GRÜNEN im Landtag beantworte.
1) Werden die NRW-Grünen weiterhin die Gefangenhaltung von Delfinen (Cetacea) in Zoos (hier: Zoo Duisburg) befürworten? Wird sich die NRW-Fraktion auch weiterhin bei Landtagsanträgen für eine Delfinhaltung aussprechen? Ist ein eigener Landtagsantrag zur Beendigung der Delfinhaltung (z.B. wg. § 68 (3) Landschaftsgesetz) vorgesehen?
Unsere Position, die Position der Grünen Landtagsfraktion und auch die Position der Grünen Bundestagsfraktion und Bundespartei ist klar: Wir wollen die Haltung von Delfinen in Zoos beenden und das haben wir zuletzt im September 2014 im Deutschen Bundestag beantragt. Bereits 2008 hatte die Grüne Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Die Gefangenschaft von Delfinen unverzüglich beenden“ in den Bundestag eingebracht und damit eine breit geführte öffentliche Diskussion losgetreten. Der Antrag wurde leider von der Großen Koalition abgelehnt, aber als Reaktion darauf haben CDU und SPD 2009 einen Entschließungsantrag beschlossen, der die Bundesregierung aufforderte, die Haltungsbedingungen von Delfinen zu überarbeiten. Sie haben also explizit diese Tierart herausgegriffen mit dem Ziel, die Haltungsbedingungen für Delfine wissenschaftlich zu überarbeiten. Daraus wurde eine komplette Überarbeitung der Mindestanforderungen für alle Tierarten in unseren Zoos, der insgesamt drei Jahre andauerte. Viele Verbesserungen für die Haltungsbedingungen von Tieren wurden mit dem neuen Säugetiergutachten erreicht, ausgerechnet bei Delfinen konnte sich das Gremium aus WissenschaftlerInnen, VertreterInnen von Zoos und organisierte Tierschützer nicht einigen.
Die Piraten haben 2013 im Landtag die Schließung beantragt und 2014 einen umfassenden Änderungsantrag eingereicht. In diesen Anträgen und auch in der Fragestellung des WDSF wird suggeriert, das Land hätte über das Landschaftsgesetz die Möglichkeit (§68 Abs.2 Landschaftsgesetz NRW) die Haltung von Delfinen zu verbieten. Als GRÜNE haben wir daraufhin eine Anhörung im Umweltausschuss beantragt. In dieser wurde deutlich, dass es auf Landesebene nicht möglich ist, per Beschluss die Haltung einer bestimmten Tierart in Zoos zu untersagen. Die Regeln für die Haltung von Tieren in Zoos werden auf Bundesebene durch das Säugetiergutachten getroffen. Wir haben durch den §68 des Landschaftsgesetzes die Verpflichtung, dass, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die gegen die Haltungsbedingungen einer Tierart sprechen, wir entsprechend handeln müssen und den Zoos entsprechende Anordnungen machen können, also dem Ministerium als Aufsichtsbehörde.
Bei dem Säugetiergutachten handelt es sich jedoch um ein „antizipiertes“ (d.h. vorweggenommenes) Sachverständigengutachten. Solche Gutachten bilden normalerweise die Grundlage für verwaltungsrechtliche Anordnungen. Deswegen ist es umso wichtiger, dass diese Mindestanforderungen in einem wissenschaftlich sauberen Verfahren erarbeitet werden. In einer Stellungnahme haben die Tierschutzsachverständigen darauf hingewiesen, dass sie nicht alle erforderlichen Grundlagen für eine Beurteilung über die artgerechte Haltungen von Delfinen erhalten hätten. Unser Umweltminister Johannes Remmel hat deshalb in einem Brief an den zuständigen Bundesminister dazu aufgefordert, dem offenkundigen Nachbesserungsbedarf beim Säugetiergutachten nachzukommen.
Wir wären auch zu einer Bundesratsinitiative bereit gewesen, die die Bundesregierung auffordert, die Mindestanforderungen für die Haltung von Delfinen in einem sauberen wissenschaftlichen Verfahren zu überarbeiten und eine Übergangslösung für die dort gehaltenen Tiere zu finden. Leider war die SPD zu einer solchen Initiative nicht bereit.
2) Werden sich die NRW-Grünen aktiv dafür einsetzen, Einsicht in das Zuchtbuch für Delfine beim EEP zu erhalten?
Im Rahmen einer Überarbeitung der Mindestanforderungen sollten den Tierschutzsachverständigen alle notwendigen Informationen, darunter auch das Zuchtbuch, zur Verfügung gestellt werden.
3) Werden sich die NRW-Grünen dafür einsetzen, die Delfinhaltung zu beenden, wenn gem. § 68 (3) des NRW-Landschaftsgesetzes der Stand der (internationalen) Wissenschaft die Anforderungen an die Haltung von Tieren in Zoos nachträglich verändert und die Anforderungen in NRW nicht eingehalten werden (können)?
Siehe Antwort zu Frage 1.
4) Wie beurteilt die Fraktion der NRW-Grünen die nicht nachhaltigen Nachzuchtbemühungen der Zoo Duisburg AG bei den Delfinen (Große Tümmler)?
Siehe Antwort zu Frage 1.
5) Wird die NRW-Fraktion der Grünen weiterhin einem Import von Delfinen nach NRW im Rahmen des EEP, das ein privater Zusammenschluss von Aquarien und Delfinen ist, zustimmen?
Siehe Antwort zu Frage 1.
Mit freundlichen Grüßen
Martin-Sebastian Abel
Die Piraten NRW
von Dennis Deutschkämer (Landesvorsitzender)
Piratenpartei Nordrhein Westfalen
1) Werden die NRW-Piraten weiterhin die Gefangenhaltung von Delfinen (Cetacea) in Zoos (hier: Zoo Duisburg) ablehnen? Wird sich die NRW-Fraktion auch weiterhin bei Landtagsanträgen für eine Delfinhaltung aussprechen? Ist ein weiterer eigener Landtagsantrag zur Beendigung der Delfinhaltung (z.B. wg. § 68 (3) Landschaftsgesetz) vorgesehen?
Wir Piraten werden uns ohne Frage auch weiterhin für ein Haltungsverbot von Delfinen einsetzen und versuchen, die anderen Abgeordneten zur Einsicht zu bewegen. Unsere Überzeugungen haben sich seit unserem Antrag mit diesem Ziel im Jahr 2013 nicht geändert und wir bedauern sehr, dass die anderen Fraktionen selbst nach der eindrücklichen Sachverständigenanhörung nicht bereit waren, dem Tierschutz einen angemessenen Stellenwert einzuräumen.
2) Werden sich die NRW-Piraten aktiv dafür einsetzen, Einsicht in das Zuchtbuch für Delfine beim EEP zu erhalten?
Ja.
3) Werden sich die NRW-Piraten dafür einsetzen, die Delfinhaltung zu beenden, insbesondere wenn gem. § 68 (3) des NRW-Landschaftsgesetzes der Stand der (internationalen) Wissenschaft die Anforderungen an die Haltung von Tieren in Zoos nachträglich verändert und die Anforderungen in NRW nicht eingehalten werden (können)?
Die Piraten werden selbstverständlich die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Wal- und Delfinschutzverbänden fortsetzen und sich auf allen Ebenen dafür einsetzen.
4) Wie beurteilt die Fraktion der NRW-Piraten die nicht nachhaltigen Nachzuchtbemühungen der Zoo Duisburg AG bei den Delfinen (Große Tümmler)?
Eine Zucht in zoologischen Gärten ist immer nur dann einigermaßen vertretbar, wenn die Zucht dem Arterhalt dient und die Tiere verhaltensgerecht gehalten werden können. Beides ist beim großen Tümmler nicht der Fall. Da wir die Haltung von Delfinen in Gefangenschaft strikt ablehnen, ist auch ein Zuchtprogramm nicht vertretbar.
5) Wird die NRW-Fraktion der Piraten weiterhin einem Import von Delfinen nach NRW im Rahmen des EEP, das ein privater Zusammenschluss von Aquarien und Delfinen ist, zustimmen oder solch einen aktiv ablehnen?
Wir werden einen solchen aktiv ablehnen. Nicht nur bei Delfinen, sondern bei allen Tieren muss ein Lebendtransport immer auch unter Tierschutzrichtlinien betrachtet werden. Und auch hier: Wenn die Haltung von Delfinen verboten ist, gibt es auch keine Gründe mehr, sie zu importieren. Darüber hinaus muss auch verboten werden, Delfine im deutschen Hoheitsgebiet zu transportieren, wenn sie nicht für einen deutschen Zoo gedacht sind, sondern es nur um einen Transfer zu einem anderen ausländischen Zoo geht.
Dennis Deutschkämer (Landesvorsitzender)
Piratenpartei Nordrhein Westfalen
Akademiestraße 3
40213 Düsseldorf
Die AfD NRW
Von: Mara Lux - afd.nrw
Betreff: Aw: WG: Landtagswahl 2017 - Delfinhaltung
Sehr geehrter Herr Ortmüller,
Die AfD setzt sich intensiv für den Tierschutz ein.
Die AfD steht für eine mitfühlende und würdevolle Behandlung der Tiere und eine Stärkung des Tierschutzes
So heißt es in unserem Wahlprogramm:
Die Größe und den Fortschritt einer humanen Gesellschaft und ihrer Kultur erkennt man an ihrem Bewusstsein für ihre schwächsten Mitgeschöpfe. Es gilt, die immer noch praktizierten Missstände im Umgang mit Tieren und deren Haltung aufzuzeigen und auszuräumen.
Wir fordern ein striktes Verbot unnötiger Versuche am lebenden Tier und befürworten das Erforschen alternativer Methoden. In der Landwirtschaft soll die Massentierhaltung eingeschränkt und der Transport der Nutz- und Schlachttiere nur noch über kurze Distanzen innerhalb Deutschlands forciert werden (nächstgelegener Schlachtbetrieb). Wildtiere in Zirkussen lehnen wir ab, da eine artgerechte Haltung nicht möglich ist. Tierquälerei, wie das betäubungslose Schlachten (Schächten), darf nicht aufgrund Religionsfreiheit toleriert werden. Wir fordern daher die Streichung des § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG, der das betäubungslose Schlachten als Ausnahmeregelung legalisiert. Das millionenfache Schreddern männlicher Küken lehnen wir aus moralisch-ethischen Gründen ab.
zu Ihren Fragen:
1) WIRD DIE AFD DIE GEFANGENHALTUNG VON DELFINEN (CETACEA) IN ZOOS
(HIER: ZOO DUISBURG) BEFÜRWORTEN ODER NICHT? WIRD SICH DIE
NRW-FRAKTION BEI LANDTAGSANTRÄGEN FÜR ODER GEGEN EINE
DELFINHALTUNG AUSSPRECHEN? IST EIN EIGENER LANDTAGSANTRAG ZUR
BEENDIGUNG DER DELFINHALTUNG (Z.B. WG. § 68 (3) LANDSCHAFTSGESETZ)
VORGESEHEN?
Wir lehnen Delfinarien ab. Eine tiergerechte Haltung der Tiere ist
nicht gegeben. Konsequenterweise wird sich unsere Fraktion auch
für deren Schließung und eine entsprechende Übergangsregelung für
die dort noch lebenden Tiere einsetzen.
2) WIRD SICH DIE NRW-AFD AKTIV DAFÜR EINSETZEN, EINSICHT IN DAS
ZUCHTBUCH FÜR DELFINE BEIM EEP ZU ERHALTEN?
Ja.
3) WIRD SICH DIE NRW-AFD AKTIV DAFÜR EINSETZEN, DIE DELFINHALTUNG
ZU BEENDEN, WENN GEM. § 68 (3) DES NRW-LANDSCHAFTSGESETZES DER
STAND DER (INTERNATIONALEN) WISSENSCHAFT DIE ANFORDERUNGEN AN DIE
HALTUNG VON TIEREN IN ZOOS NACHTRÄGLICH VERÄNDERT UND DIE
ANFORDERUNGEN IN NRW NICHT EINGEHALTEN WERDEN (KÖNNEN)?
Sobald die Fraktion der AfD NRW zum ersten Mal im Landtag vertreten
ist, wird sie die Rechtslage entsprechend prüfen und im Sinne des
Tierschutzes handeln.
4) WIE BEURTEILT DIE FRAKTION DER NRW-AFD DIE NICHT NACHHALTIGEN
NACHZUCHTBEMÜHUNGEN DER ZOO DUISBURG AG BEI DEN DELFINEN (GROßE
TÜMMLER)?
Sobald die Fraktion der AfD NRW zum ersten Mal im Landtag vertreten
ist, wird sie die Rechtslage und die tatsächlichen Umstände im Zoo Duisburg
entsprechend prüfen und im Sinne des Tierschutzes handeln.
5) WIRD DIE NRW-FRAKTION DER AFD EINEM IMPORT VON DELFINEN NACH NRW
IM RAHMEN DES EEP, DAS EIN PRIVATER ZUSAMMENSCHLUSS VON AQUARIEN UND
DELFINEN IST, ZUSTIMMEN?
Ein Verbot von Delfinarien schließt konsequenterweise natürlich auch den Import
der Tiere mit ein.
Ich antworte Ihnen als Leiterin des Landesfachausschuss Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz.
Eine offizielle Position konnte die AfD aufgrund der begrenzten Zeichenzahl im Wahlprogramm nicht abgeben. Unser Fachausschuss wird den Abgeordneten jedoch mit Empfehlungen und Zuarbeit beraten und obige Positionen einbringen.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Mara Lux
Leiterin LFA 6
Die Linke
(Antwort aufgrund der Frage der Albert -Schweizer-Stiftung anlässlich der Bundestagswahl 2013)
DIE LINKE fordert neben dem Haltungsverbot von Delfinen in Gefangenschaft auch ein Verbot, wild
lebende Delfine zu fangen. Die Entnahme von Delfinen aus der Natur stellt inzwischen eine ernst zunehmende Gefahr
für bestimmte Delfinpopulationen und einen nicht unwesentlichen Eingriff in die soziale
Gemeinschaft der Tiere dar. Delfine aus kommerziellen oder angeblich therapeutischen Zwecken in
Gefangenschaft zu halten, lehnt DIE LINKE als Tierquälerei ab.
Die SPD NRW
Fragen Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF)
1) Wird die NRW-SPD weiterhin die Gefangenhaltung von Delfinen (Cetacea) in Zoos (hier: Zoo Duisburg) befürworten?
Wird die NRW-SPD sich auch weiterhin bei Landtagsanträgen für eine Delfinhaltung aussprechen?
Die NRWSPD versteht Ihre Sorgen, aber sie sieht derzeit keinen Anlass, sich gegen die Haltung von Delfinen im Duisburger Zoo auszusprechen. Bis in die neunziger Jahre gab es in Deutschland neun Delfinarien, die meisten davon in Vergnügungsparks. Vergnügungsparks sind eindeutig nicht geeignete Aufenthaltsorte für Wildtiere, wie z.B. Delfine. Unstrittig ist aber auch, dass die Auswilderung von Delfinen extrem schwierig ist. Allein aus diesem Grund ist eine sofortige Schließung des Delfinariums in Nordrhein-Westfalen unmöglich und wäre unverantwortlich den dort untergebrachten Tieren gegenüber. Dies gilt auch weil Wale und Delfine nach der EG-Verordnung 338/97 geschützt sind.
2) Wird sich die NRW-SPD aktiv dafür einsetzen, Einsicht in das Zuchtbuch für Delfine beim EEP zu erhalten?
Im Sommer 2014 wurde zwischen dem Zoo Duisburg und dem NRW-Umweltministerium eine Vereinbarung geschlossen, die die weitere Haltung der Delfine in Duisburg in einen gemeinsam akzeptierten Rahmen sichert. In diesem Moratorium wird die Anzahl der erwachsenen Tiere festgelegt, es wird für die Zoopraxis auf das EU Haltungs- und Zuchtprogramm verwiesen, es wird die regelmäßige Begutachtung durch das Veterinäramt Duisburg festgeschrieben und es wird festgehalten, dass die Abgabe von Delfinen nur an anerkannte Einrichtungen erfolgen darf. Zudem soll größtmögliche Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit in allen Punkten der Delfinhaltung hergestellt werden. Die NRWSPD unterstützt diese Vereinbarung weiterhin. Sie sichert langfristig die wissenschaftlich begleitete und tierschutzgerechte Haltung von Delfinen im Duisburger Zoo und verschafft Transparenz.
3) Wird sich die NRW-SPD dafür einsetzen, die Delfinhaltung zu beenden, wenn gem. § 68 (3) des NRW-Landschaftsgesetzes der Stand der (internationalen) Wissenschaft die Anforderungen an die Haltung von Tieren in Zoos nachträglich verändert und die Anforderungen in NRW nicht eingehalten werden (können)?
Das Landschaftsgesetz wurde im Herbst 2016 durch das Landesnaturschutzgesetz ersetzt. Das Landesnaturschutzgesetz sieht keine landesspezifische Regelung für Zoos vor, denn hier gilt das Bundesnaturschutzgesetz (§ 42 Zoos). Dies formuliert eindeutig, dass die Betreiber von Zoos die Vorschriften des Tier- und Artenschutzes beachten müssen. Dies zu prüfen, ist die Aufgabe der Veterinärbehörden. Verstöße der NRW-Zoos gegen die im Bundesnaturschutzgesetz festgelegten Vorgaben sind uns nicht bekannt.
4) Wie beurteilt die NRW-SPD die nicht nachhaltigen Nachzuchtbemühungen der Zoo Duisburg AG bei den Delfinen (Große Tümmler)?
Die Zuchterfolge im Duisburger Delfinarium haben sich über die letzten Jahre hinweg deutlich verbessert. Mit einer Aufzuchtquote von über 60 Prozent entspricht der Duisburger Zoo den Gegebenheiten im Freiland. Die NRWSPD hält dies für eine positive Entwicklung und sieht dies zugleich als Hinweis für die guten Haltungsbedingungen des Duisburger Zoos.
5) Wird die NRW-SPD weiterhin einem Import von Delfinen nach NRW im Rahmen des EEP, das ein privater Zusammenschluss von Aquarien und Delfinen ist, zustimmen?
Die NRWSPD ist weiterhin der Meinung, dass der Tierbestand in bestehenden Delfinarien nicht durch Wildfänge gedeckt werden darf, die es in Duisburg ohnehin seit den 1980er Jahren nicht mehr gab.
Mit freundlichen Grüßen,
Katja Kleegräfe
Referentin NRWSPD
Kavalleriestraße 16
40213 Düsseldorf
Die CDU NRW
Von: Guido.Hitze - cdu.nrw
Betreff: Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2017
Sehr geehrter Herr Ortmüller,
gern beantworten wir Ihre Fragen gemäß Schreiben vom 3. April 2017.
1) Wird die NRW-CDU weiterhin die Gefangenhaltung von Delfinen (Cetacea) in Zoos (hier: Zoo Duisburg) befürworten? Wird die NRW-CDU sich auch weiterhin bei Landtagsanträgen für eine Delfinhaltung aussprechen?
Die Haltung von Delfinen in wissenschaftlich geführten Zoos in Deutschland sehen wir auch gerade nach der umfangreichen fachlichen Debatte im Landtag 2014 als weiterhin angemessen für die damit verbundenen Ziele. Zoos dienen unter anderem dem Artenschutz und schärfen das Bewusstsein für bedrohte Arten. Ferner haben Zoos einen pädagogischen Auftrag, gerade bei der Kinder- und Jugendbildung. Darüber hinaus leisten Zoos (z.B. das Delfinarium Duisburg) einen wichtigen Beitrag zur Erforschung dieser Tiere.
2) Wird sich die NRW-CDU aktiv dafür einsetzen, Einsicht in das Zuchtbuch für Delfine beim EEP zu erhalten?
Zoos setzen sich aktiv im Artenschutz ein. Damit verbunden sind Erhaltungszuchten sowie neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die in freier Wildbahn kaum zu erzielen sind. Die Nachzuchten in Zoos werden auf einem hohen wissenschaftlichen Niveau betrieben und sind entsprechend komplex international verknüpft. Als CDU Nordrhein-Westfalen haben wir gegen die gute und fachliche Führung von Zuchtbüchern keine zwingenden Bedenken, die eine externe Einsicht durch die Politik nötig machen würde. Hierbei sehen wir keinen weiteren Handlungsbedarf.
3) Wird sich die NRW-CDU dafür einsetzen, die Delfinhaltung zu beenden, wenn gem. § 68 (3) des NRW-Landschaftsgesetzes der Stand der (internationalen) Wissenschaft die Anforderungen an die Haltung von Tieren in Zoos nachträglich verändert und die Anforderungen in NRW nicht eingehalten werden (können)?
Auch dem neuen Landesnaturschutzgesetz, welches das ehemalige Landschaftsgesetz ersetzt hat, lässt sich für uns nicht erkennen, dass ein Haltungsverbot für Delfine im Duisburger Zoo ausgesprochen werden muss.
4) Wie beurteilt die NRW-CDU die nicht nachhaltigen Nachzuchtbemühungen der Zoo Duisburg AG bei den Delfinen (Große Tümmler)?
Der CDU sind keine bewussten Verfehlungen bei den Nachzuchtbemühungen von Delfinen im Duisburger Zoo bekannt.
5) Wird die NRW-CDU weiterhin einem Import von Delfinen nach NRW im Rahmen des EEP, das ein privater Zusammenschluss von Aquarien und Delfinen ist, zustimmen?
Den Austausch von Tieren im Rahmen des EEP sehen wir auch zukünftig als einen wichtigen Beitrag, um möglichen Inzuchtproblemen zu entgehen. Ferner vermeidet der Austausch von Tieren, die in Obhut des Menschen gezüchtet worden sind, den Wildfang in anderen Ländern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Guido Hitze
Leiter des Bereichs Politik & Strategie
CDU Nordrhein-Westfalen
Wasserstraße 6
40213 Düsseldorf
Die FDP NRW
Sehr geehrter Herr Ortmüller,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und die Fragen anlässlich der bevorstehenden Landtagswahl. Gerne antworte ich Ihnen im Namen der Freien Demokraten NRW.
Frage 1
Wird die NRW-FDP weiterhin die Gefangenhaltung von Delfinen (Cetacea) in Zoos (hier: Zoo Duisburg) befürworten? Wird sich die NRW-Fraktion bei Landtagsanträgen für eine Delfinhaltung aussprechen? Ist ein eigener Landtagsantrag zur Beendigung der Delfinhaltung (z.B. wg. § 68 (3) Landschaftsgesetz) vorgesehen?
Wir Freie Demokraten haben uns in dieser Legislaturperiode intensiv mit der Haltung der Delfine im Zoo Duisburg beschäftigt. Unter anderem konnten wir Einsicht in die beim Landesamt für Natur und Verbraucherschutz zur Delfinhaltung in Duisburg geführten Akten nehmen. Insgesamt haben wir den Eindruck gewonnen, dass bei der Haltung den biologischen und den Erhaltungsbedürfnissen ausreichend Rechnung getragen wird und das Delfinarium nach Gestaltung und Größe art- und tiergerecht ausgestaltet ist. Bei einem Besuch vor Ort konnten wir uns davon überzeugen, dass die Pflege der Tiere durch Tierpfleger und Tierärzte in höchstem Maße engagiert ist und auf der Grundlage der guten veterinärmedizinischen Praxis erfolgt. Anhaltspunkte für eine tierschutzwidrige Praxis konnten wir nicht erkennen.
Zoologische Gärten haben vier Hauptaufgaben zu erfüllen: Sie dienen dem Arten- und Naturschutz, der Erholung, der naturkundlichen Bildung sowie der Forschung. Selbstverständlich werden wir uns auch zukünftig dafür einsetzen, die Haltungsbedingungen stetig weiterzuentwickeln, um den Bedürfnissen von in zoologischen Gärten gehaltenen Tieren noch besser gerecht werden zu können. Eine Schließung des Delfinariums wäre aber ein Rückschritt. Denn viele wichtige Forschungsprojekte in Zoos dienen dem Tierschutz in der freien Wildbahn. So konnten die beim offshore-Windenergieausbau bedeutsamen deutschen Lärmschutzwerte für den marinen Lebensraum durch Studien eines deutschen Wissenschaftlers, der Höruntersuchungen an Schweinswalen in einem Zoo durchgeführt hat, begründet werden.
Frage 2
Wird sich die NRW-FDP aktiv dafür einsetzen, Einsicht in das Zuchtbuch für Delfine beim EEP zu erhalten?
Zahlreiche Gesetze wie beispielsweise das Informationsfreiheitsgesetz und das Umweltinformationsgesetz vermitteln Einsichts- und Auskunftsrechte für die Öffentlichkeit. Weitergehende Initiativen halten wir nicht für erforderlich.
Frage 3
Würde sich die NRW-FDP dafür einsetzen, die Delfinhaltung zu beenden, wenn gem. § 68 (3) des NRW-Landschaftsgesetzes der Stand der (internationalen) Wissenschaft die Anforderungen an die Haltung von Tieren in Zoos nachträglich verändert und die Anforderungen in NRW nicht eingehalten werden (können)?
Das neue Landesnaturschutzgesetz enthält keinen dem § 68 Landschaftsgesetz entsprechenden Paragrafen. Unabhängig davon sind die Vorgaben von § 42 Bundesnaturschutzgesetz zur Haltung von Tieren in zoologischen Gärten stets einzuhalten.
Frage 4
Wie beurteilt die Fraktion der NRW-FDP die nicht nachhaltigen Nachzuchtbemühungen der Zoo Duisburg AG bei den Delfinen (Große Tümmler)?
Uns ist nicht bekannt, dass die derzeitigen Nachzuchtbemühungen nicht nachhaltig wären. Bezüglich der leider immer wieder auftretenden Todesfälle bei neugeborenen Delfinen ist in Rechnung zu stellen, dass diese – anders als in der Tierwelt üblich – nicht über ein ausgeprägtes Immunsystem verfügen.
Frage 5
Wird die NRW-Fraktion der FDP einem Import von Delfinen nach NRW im Rahmen des EEP, das ein privater Zusammenschluss von Aquarien und Delfinen ist, zustimmen?
Nach der EU-Artenschutzverordnung ist die Einfuhr auch von Delfinen lediglich unter strengen tierschutzbezogenen Anforderungen und nicht zu kommerziellen Zwecken möglich. Diese Vorschriften halten wir für ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen
Kevin Schneider
Referent
FDP-Landesverband NRW
Sternstraße 44
40479 Düsseldorf
(WDSF/ProWal - 06.06.2016) Zum Abschluss einer vierwöchigen Europatour mit Demonstrationen vor 19 Delfinarien gegen die Gefangenschaftshaltung von Delfinen in Zoos und Vergnügungsparks protestierten die Tierschutzorganisationen ProWal (Radolfzell) und das Hagener Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) am Samstag den 04. Juni 2016 vor dem Europäischen Parlament in Brüssel. Der EU-Abgeordnete Stefan B. Eck sagte zu, die Abschaffung von Delfinarien für die Freiheit der Delfine im Europäischen Parlament zu thematisieren.
Eck in seiner Rede auf der Demo zum Thema von rund 300 gehaltenen Delfinen in europäischen Delfinarien : „Es ist an der Zeit, diesen Skandal zu beenden. Von heute an wird im Europäischen Parlament die Abschaffung der Delfinarien und die Freiheit für Delfine betrieben. Dafür werde ich mich einsetzen.“ Stefan B. Eck ist seit 2014 Abgeordneter im Europäischen Parlament und Gründungsmitglied der "MEPs for Wildlife“ sowie Vizepräsident der "Intergroup on the Welfare and Conservation of Animals". Seine Hauptanliegen sind Tierschutz, Tierrecht und Umweltschutz.
Eine aktuelle Forderung der beiden engagierten Wal- und Delfinschutz-Organisationen besteht darin, dass die Verwendung von Meerwasser in Delfinarien verbindlich sein muss, da aufbereitetes Süßwasser mit Zusätzen von Ozon und Chlor zu gravierenden Schädigungen der empfindlichen Augen, Haut und Atemwege der Meeressäuger führen kann. Die Ukraine hat im letzten Jahr bereits ein gleichlautendes Gesetz verabschiedet.
Im deutschen Bundestag scheiterte im Jahr 2013 ein Antrag von Bündnis90/Die Grünen die „Haltung von Delfinen beenden“ an den Stimmen der damaligen Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP (die SPD hatte sich enthalten). Ein Antrag der Piraten im NRW-Landtag zum „Verbot der Haltung von Delfinen“ wurde von der Regierungskoalition mit Grünen und SPD im Oktober 2014 abgelehnt.
WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller: „Da die deutsche Regierungspolitik die Haltung von Delfinen in Delfinarien im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Staaten nicht stoppen will, war uns klar, dass nur eine europäische Vorgabe den Missbrauch von Delfinen in Gefangenschaft beenden kann. ProWal und WDSF sind jetzt froh, dass der EU-Parlamentarier Stefan Eck das Thema in die zuständigen Gremien einbringen will. Letztendlich wird der Europäische Rat und damit auch ein deutscher Bundeskanzler darüber zu befinden haben, ob die Tierquälerei mit Delfinen in Gefangenschaft fortgesetzt wird.“
NRW-Grüne und SPD haben am 29. Oktober 2014 den Antrag der Piraten "Verbot der Haltung von Delphinen" abgelehnt, obwohl die Bundestagsfraktion der Grünen im Jahr 2013 ebenfalls einen Antrag auf Beendigung der Delfinhaltung gestellt hatte
- 29.10.2014 - Delfinhaltung im Duisburger Zoo wird nicht verboten (WAZ)
- 29.10.2014 - WDR 2 - Interview mit Jürgen Ortmüller vom WDSF - Delfinarium Duisburg und Piratenantrag
- 29.10.2014 - Piraten wollen Delfine im Zoo verbieten (WDR 2)
- 28.10.2014 - Verbot der Haltung von Delfinen wird von SPD und Bündnis90/Die Grünen im NRW-Landtag abgelehnt (02elf)
- 27.10.2014 - Duisburg - Was wird aus dem Delfinarium? (WDR TV)
Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Leider wurde dieses Staatsziel bis heute nicht bei der Gefangenschaftshaltung der Cetacea (Wale und Delfine) erreicht.
In § 20a des Grundgesetzes heißt es:
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Hier: Interview durch die Organisation PETA mit dem Landtagsabgeordneten und tierschutzpolitischen Sprecher von NRW-Bündnis90/Die Grünen Martin-Sebastian Abel
Stellungnahme des WDSF
(WDSF - 13.10.2014) Politik ist oft ein Trauerspiel. Mit der angekündigten NRW-Landtagsablehnung des Antrags der Piraten, die Delfinhaltung im Duisburger Zoo zu beenden, tun sich die Grünen wahrlich keinen Gefallen!
Der NRW-Landtagsabgeordnete Martin-Sebastian Abel in dem Interview: "Die Mindestanforderungen regelt der Bund. Wir haben als Land keine rechtliche Möglichkeit die Haltung einer Tierart in einem Zoo zu untersagen."
Das sehen wir vom WDSF anders. Der § 68 NRW-Landschaftsgesetz besagt, dass "die Tiere so gehalten werden, dass den biologischen und den Erhaltungsbedürfnissen der jeweiligen Art Rechnung getragen wird, insbesondere (!) die jeweiligen Gehege nach Lage, Größe, Gestaltung und inneren Einrichtungen verhaltensgerecht ausgestaltet sind...". Weiter gibt es eine gesetzliche Anordnungsmöglichkeit (§ 68 (3)): "Wenn sich entsprechend dem Stand der Wissenschaft die Anforderungen an die Haltung von Tieren in Zoos nachträglich ändern, kann die untere Landschaftsbehörde die erforderlichen Anordnungen treffen."
Der "Stand der Wissenschaft" hat sich durch die vom WDSF initiierte wissenschaftliche Stellungnahme von PD Dr. Christian Schulze von der Ruhr-Universität Bochum bezüglich der Delfinhaltung geändert (s. Link unten); auch wenn diese wissenschaftliche Stellungnahme von den Delfinarienbefürwortern und der Politik strikt abgelehnt wird. Die Landesregierung mit den Grünen hat Sorge, dass der Zoo Duisburg bei einer entsprechenden Anordnung zur Beendigung der Delfinhaltung mit einer Klage reagiert. (O-Ton des grünen Staatssekretärs Peter Knietsch gegenüber dem WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller). Angst ist aber auch in der Politik kein guter Ratgeber und der offensichtliche Fraktionszwang der Grünen gegenüber der NRW-SPD, welche die Delfinhaltung befürwortet, auch nicht! Die Ablehnung des begründeten Piratenantrags durch die NRW-Grünen und die NRW-SPD ist nach all den eigenen (guten) Anträge der Grünen auf Bundestagsebene ein Armutszeugnis, da insbesondere die Delfine (Große Tümmler) im Zoo Duisburg definitiv nicht so gehalten werden, dass den biologischen und den Erhaltungsbedürfnissen Rechnung getragen wird, zumal dies in Gefangenschaft nicht möglich ist. Ebenso ist das Delfingehege "nach Lage, Größe, Gestaltung und inneren Einrichtungen " eben nicht verhaltensgerecht ausgestaltet. Um eine Minute geradeaus schwimmen zu können (s. wiss. Stellungnahme von PD Dr. Christian Schulze), würden Delfine eine Bahnenlänge von etwa 850 Meter benötigen, die kein Delfinarium bietet. So bleibt nur das stereotype artfremde Schwimmen im Kreis in den kleinen Betonbecken.
Hier: Wissenschaftliche Stellungnahmen von PD Dr. Christian Schulze zur Delfinhaltung (Ruhr-Universität Bochum)
§ 68 Landschaftsgesetz NRW (Zoos)
Dort heißt es: "(3) ... "Wenn sich entsprechend dem Stand der Wissenschaft die Anforderungen an die Haltung von Tieren in Zoos nachträglich ändern, kann die untere Landschaftsbehörde die erforderlichen Anordnungen treffen."
Öffentliche Sitzung am 29.10.2014 im NRW-Landtag
Antrag der Piraten "Verbot der Haltung von Delphinen"
https://www.youtube.com/watch?v=ijEKQCd2VQA&feature
Bärbel Höhn im Interview mit dem Geschäftsführer des Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) am 04.09.2014 auf dem Campus Symposium der Fachhochschule BiTS in Iserlohn
Bärbel Höhn war bis 2005 Umweltministerin in Nordrhein-Westfalen. Sie ist seit 15.01.2014 als Bundestagsabgeordnete Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
Die Delfinjagd in Japan bezeichnet sie als grausam und es sei gut, dagegen zu protestieren. Politische Boykottmaßnahmen gegen Japan und die Färöer-Inseln hält sie mit entsprechender Unterstützung von Mehrheiten für möglich; ebenso gut begründete Boykottmaßnahmen durch NGO's.
Zur Beendigung der Delfinhaltung in Deutschland müsse in einem langen Weg (Anm.: aufgrund der politischen Verhältnisse) auf Bundesebene eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, meint Höhn.
Das Problem sei derzeit, dass der zuständige Bundesminister von der CSU ist und aus Bayern kommt und sich gerade dort das zweite Delfinarium (in Nürnberg) befindet. Auf jeden Fall müsse das Säugetiergutachten zur Delfinhaltung nochmals überarbeitet werden, wie es kürzlich der NRW-Umweltminister Johannes Remmel in einem Brief an den CSU-Bundesminister gefordert hat.
Aus rechtlicher Sicht könne man nicht einfach eine Schließung des Delfinarium in Duisburg anordnen, aber der Duisburger Zoo müsse endlich seine Zahlen (Anm.: medizinische Berichte etc.) auf den Tisch legen, wie bereits mehrfach gefordert.
Am 17. Oktober 2014 findet die Hautpverhandlung über die Klage des Wal- und Delfinschutz-Forum gegen den Zoo Duisburg vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf statt, diese politisch geforderte Akteneinsicht zu gewähren.
Frau Höhn geht davon aus, dass der aktuelle Antrag der NRW-Piratenpartei im Landtag, die Delfinhaltung zu beenden, keine Mehrheit finden wird. Der Prozess zur Delfinarienschließung brauche einen langen Atem. Dieser Prozess sei jetzt aber durch Johannes Remmel angestoßen worden.
Am Ende würden Veränderungen allerdings im Wesentlichen von NGO's bzw. Tierschutzorganisationen bewirkt. Ohne diesen Druck würde sich in der Politik nichts bewegen, meint Bärbel Höhn.
Delfinarien: Piraten stellen Verbotsantrag (WDR)
Hier: Veröffentlichte Stellungnahmen anlässlich der Landtags-Anhörung
Hier: Video-Aufzeichnung der Experten-Anhörung
Hier: Wortprotokoll der NRW-Landtagsanhörung "Verbot der Haltung von Delphinen"
NRW-Landtagsanhörung zur Delfinhaltung - Eklat um SPD-Sachverständigen
Pressemeldungen zum neuen Säugetiergutachten
- 09.05.2014 - Besseres Leben für Giraffe, Eisbär & Co (Thüringer Zeitung)
- 06.05.2014 - Delfine gewöhnen sich ein (Bayerischer Rundfunk)
- 06.05.2014 - Duisburger Delfinarium trennt Delfinfamilie (Hannover Zeitung)
Pressemeldungen zur NRW-Landtagsanhörung "Haltung von Delfinen beenden"
- 21.05.2014 - Tierschützer vor den Wahlen stinksauer auf Politik (Yahoo Nachrichten)
- 07.05.2014 - Ministerium stellt neues Säugetiergutachten vor - Massive Kritik von Tierschutz-Organisationen (ots/newsaktuell)
- 04.05.2014 - Einer flog übers Affenhaus - Psychopharmaka in Zoos - Duisburger Zoo-Chef widerspricht sich (Die Welt)
- 02.05.2014 - "Klatsch, klatsch - hurra" schadet den Delfinen nicht - Tierschützer erwägen juristische Schritte (ots/dpa)
- 29.04.2014 - Piraten fordern das Ende von Delfinarien in NRW (Die Welt)
- 28.04.2014 - Tierschützer kritisieren Anhörung (Kölner Stadtanzeiger)
- 28.04.2014 - Tierschützer klagen an - "Größter Delfinfriedhof Europas" in Duisburg (Focus)
- 28.04.2014 - Experten-Anhörung im Landtag- Droht Delfin-Shows in Duisburg das Aus? (Bild)
- 28.04.2014 - NRW-Landtagsanhörung zur Delfinhaltung – Eklat um SPD-Sachverständigen (02elf Abendblatt)
- 25.04.2014 - Entscheidung zu Delfinhaltung in Duisburg kommt wohl erst im Herbst (DerWesten)
- 25.04.2014 - Rot-grün soll endlich Farbe zur Delfinhaltung bekennen - Tierschützer drohen mit Wahl-Boykott-Aufruf (ots/newsaktuell)
- 04.03.2014 - WDSF überreicht SPD-NRW 2.000 kritische Stimmen wegen Ablehnung von Delfinarien-Stopp (Facebook)
- 19.02.2014 - Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat keine Zeit für Tierschützer – Streit im Landtag (Politik Express)
- 14.02.2014 - Sturm der Entrüstung gegenüber NRW-SPD nach ablehnender Haltung zur Delfinarienschließung (Focus)
Hinweis:
Während der NRW-Anhörung behauptete der Duisburger Zoo-Direktor Achim Winkler als Sachverständiger, dass in England sämtliche 30 Delfinarien aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit geschlossen hätten. Diese Aussage ist falsch, wie nachfolgender Brief des "Houses of Commons Information Office (Informationsbüro des Unterhauses)" vom 28.04. bzw. 30.4.2014 beweist:
30.04.2014
Dear Mr xxxxx
I cannot confirm that UK dolphinarium were closed ‘only because of the inefficiency’. The recommendations relating to the keeping of cetaceans in zoos and aquaria were laid out in the department of environment report. This position remains, as in the most recent edition of the Secretary of State’s Standards of Modern Zoo Practice published in 2012.
You will have to read the reports to find the recommendations and reasons.
Kind Regards
Rob
House of Commons Information Office
House of Commons London
SW1A 0AA
Phone: 020 7219 4272
Email:
Web: www.parliament.uk
Vorläufige übersetzung eines ersten Schreibens vom 28.04.2014:
Sehr geehrter Herr xxxxx
Vielen Dank fuer Ihre Anfrage.
Das Informationsbuero des Unterhauses liefert Informationen ueber die Arbeit, die Mitgliedschaft und die Geschichte des Unterhauses.
In 1985, nach erhoehten Besorgnissen von verschiedenen Tierschuetzern und Umweltschutz gruppen ueber die Pflege von Waltieren in Gross - Britannien , hat das damals genannte Amt fuer den Umweltschutz, jetzt ein Teil des DEFRA, die Biologinnen, Doktor Margaret Klinowska und Doktor Susan Brown beauftragt, die Haltungen von Tieren in Zoos und Aquriums zu erforschen und zu ueberpruefen.
Ihr Bericht, der 1986 veroeffentlicht wurde, ist hier zu sehen:
www.marineanimalwelfare.com/Steering.htm
Der Bericht ordnete Empfehlungen an fuer das zukuenftige Wohlbefinden und normale Haltung fuer Waltiere in Gross - Britannien die 1993 realisiert worden ist. Das letzte Delphinarium schloss in Gross - Britannien 1993 bei dem die letzten 3 weiblichen Delfine in europaeischen Anlagen verlegt worden sind. Es hat seitdem keine gefangenen Delfine oder Wale in Gross - Britannien gegeben, gefolgt sind der Schliessung der letzten 3 Anlagen : Marineland ( Morecambe), Brighton Dolphinarium , Windsor Safari Park und Flamingoland ( Malton).
Nach der Veroeffentlichung der neuen Richtlinien, wurden keine weiteren oeffentlichen Ergaenzungen oder Sanktionen zugefügt, aus Respekt für die Fürsorge von gefangen gehaltenden Waltieren in Gross - Britannien.
Dies wurde in einer offiziellen Reaktion von dem Minister des Umweltschutz im Mai 2007 bestaetigt , in dem er sagte:
" Zur Zeit gibt es keine gefangen gehaltene Waltiere in Gross -Britannien und es hat keine mehr gegeben seit Anfang 1990, ausser mit dem Zweck zur Rehabilitation. Obwohl es nicht verboten ist Waltiere in diesem Lande zu halten, das Zoo Gesetz 1981 bezweckt sicher zu stellen das, wenn es Waltiere geben sollte fuer die Zuschaustellung der Allgemeinheit , das dieses Unternehmen amtlich zugelassen werden muss und das es sehr strikte Massnahmen geben muss um die Tiere entsprechend zu behandeln mit Fürsorge ihrer Gesundheit und Wohlbefinden. Diese Norm ist angeordnet nach dem Masstab vom modernen Zoo im Bereich des Aussenministers und ist somit eine Ergaenzung des Gesetztes ueber die Gefangenschaft von Waltieren. Noch dazu sind alle Waltiere unter dem Tierschutz Pakt 2006. Wir haben daher keine Plaene ein Gesetz zu übertragen das untersagt Waltiere in der Gefangenschaft zu halten .
Diese Position verbleibt somit mit der Folge, das hinsichtlich jeder zukuenftigen Darstellung von Waltieren in Gross Britannien folgendes gesagt werden kann:
" Waltiere wurden seit Jahren schon nicht mehr in englischen Zoos oder Aquariums gehalten . Die Hauptreferenzen/Gründe sind Klinowska und Browns Berichte uber Dolphinarias".
Auch wenn in Gross Britannien keine Waltiere ( Wale, Delfine und Schildkroeten) seit 1993 in Gefangenschaft gehalten worden sind , gibt es trotzdem kein Gesetz das dieses in Zukunft verhindert .
Weitere Informationen ueber die Schliessungen von Dolphinarias in Gross - Britannien sind auf diesen Webseiten zu finden:
://www.marineanimalwelfare.com/.../UK%20Dolphinaria.htm...
://www.marineconnection.org/.../captivity_captive_free.html
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben
Mit besten Gruessen
Rob
Ebenso ist die Aussage der deutschen Zoo-Direktoren mit Delfinarien in einem veröffentlichten Grundsatzpapier zum Film "Die Bucht" falsch, dass es noch nie Delfine aus Japan in Deutschland gegeben habe. In einem Bericht der Westfälischen Nachrichten vom 28.10.2009 werden die Zoo-Chefs zitiert: "Dabei, so das Papier, stamme kein einziges Tier in den Delfinarien der Europäischen Union aus Japan oder aus anderen vergleichbaren Delfintreibjagden."
Tatsächlich aber wurden im Neunkircher Zoo in den Jahren 1978/79 Delfine aus Japan gehalten:
"Die ersten drei „Neunkircher“ Delfine starben durch Infektionen, Besitzer Frank kaufte drei neue – Olli, Taiji und Blecky. Stolze 3,10 Meter war der größte, soll, so Backes, angeblich der größte Delfin in der der Bundesrepublik gewesen sein. Jedes der Tiere, die aus Japan kamen, kostete inklusive Transport damals 60 000 Mark", schreiben sol.de-online am 21.04.2014 und die Saarbrücker Zeitung am 29.04.2014.
Einer der Delfine wurde gar auf den Namen "Taiji" getauft und kam nach der Schließung des Delfinariums im Neunkircher Zoo letztendlich in das Delfinarium in Hassloch/HolidayPark, wo er am 14.5.1990 starb (Database: U.S. Marine Mammal Inventory).
SPD:
- Achim Winkler (Vorstand Zoo Duisburg)
- Wolfgang Rades (Vogelparkleiter im Vogelpark Herborn bis 2015 - seit 2015 zoologischer Direktor des Loro Parque (Teneriffa)
Bündnis90/Die Grünen:
- Karsten Brensing (WDC)
- Dr. Christoph Maisack (Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht)
Piratenpartei:
- Nicolas Entrup (Shifting Values e.U./österreich)
- Dr. Tanja Breinig (Meeresbiologin PETA Deutschland - People for the Ethical Treatment of Animals )
CDU:
- Theo Pagel (Kölner Zoodirektor)
- Katrin Baumgartner (Tierärztin Zoo Nürnberg)
FDP:
- Jörg Adler (Direktor Allwetterzoo Münster)
- Vincent Janik (Scottish Ocean Institute)
Da sich die SPD, die CDU und die FDP Sachverständiger "bedienen", die sich bisher schon eindeutig für eine Delfinhaltung ausgesprochen haben und die teilweise von Zoos bezahlt werden, liegt die Hoffnung nun ausschließlich auf Bündnis90/Die Grünen und den Piraten in der Landesregierung.
Antrag der Piratenpartei NRW (Neufassung mit Unterstützung des Wal- und Delfinschutz-Forum WDSF):
http://www.wdsf.eu/images/_wdsf_texte/Piraten.pdf
Die betreffenden Parteien in NRW (und darüber hinaus) werden erheblichen politischen Schaden davon tragen, wenn sie dem Antrag der Piraten nicht zustimmen bzw. sich nicht dafür einsetzen, dass das letzte NRW-Delfinarium in Duisburg geschlossen wird. Ein Boykottaufruf für die Kommunalwahlen und die Europawahl am 25. Mai 2014 gegenüber den ablehnenden Parteien (voraussichtlich SPD, CDU und FDP) wird folgen. Der WDSF-Boykottaufruf zur Bundestagswahl 2013 gegenüber der FDP aufgrund ihrer Haltung zugunsten der Haltung von Delfinen in Gefangenschaft erreichte mehr als 1 Million Facebook-Nutzer, die erheblich dazu beigetragen haben, dass die FDP im Bundestag politisch abgestraft wurde und dem Deutschen Bundestag nicht mehr angehört.