(WDSF - 15.05.2012) Captain Paul Watson ist in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt/Main (Preungesheim) inhaftiert. Nach Angaben seines Anwalts, Oliver Wallasch, gehe es ihm gut. Nach Informationen auf der Pressekonferenz in Frankfurt/Main mit Paul Watson's Rechtsanwalt besteht z.Zt. ein bilateraler Austausch zwischen Deutschland und Costa Rica bezüglich der Festhalteanordnung auf der Grundlage des internationalen Vertrags über die Rechtshilfe, der in Deutschland durch die Verhaftung von Paul Watson realisiert wurde.
Die BRD habe mit Costa Rica kein Auslieferungsabkommen, sodass nur auf dem diplomatischen Weg kommuniziert werden kann und über Interpol, da Deutschland Vertragsstaat von Interpol ist. Es bestehe ein Fahndungsersuchen durch Interpol Costa Rica. Die Generalstaatsanwaltschaft in Deutschland prüfe z.Zt., ob sie einen Antrag auf Erlass eines förmlichen Auslieferungs-Haftbefehls an das zuständige Oberlandesgericht in Frankfurt/Main stellen wird. Nach weiteren Informationen handelt es sich ganz offenbar um einen primär politischen Sachverhalt in Costa Rica, der dazu geführt hat, dass erst am 25.10.2011 durch Costa Rica ein Haftbefehl über Interpol beantragt wurde. Die angebliche Tat sei die Verletzung des Schiffs- bzw. Seeverkehrs durch Paul Watson in Guatemala (und nicht ein angeblicher Versuch eines Tötungsdelikts gegenüber einem Mitglied der Schiffsbesatzung des Costa Ricanischen Hai-Fängers, der sich bedroht gefühlt haben soll, wie teilweise in den Medien behauptet wurde). Dabei sei es unverständlich, wieso Cost Rica in dem Fall interveniert, zumal Watson sich angeblich unrechtmäßig in nationalen Gewässern von Guatemala aufgehalten haben soll. Seit 2002 habe Costa Rica keine weiteren Beweismittel vorgelegt. Warum der Haftbefehl erst im November 2011 gestellt wurde, konnte noch nicht geklärt werden.
Durch eine "Red Notice" von Interpol gelangte der Haftbefehl auch in das deutsche Fahndungssystem. Das Justizministerium und das Auswärtige Amt wären in der Lage, das Fahndungsersuchen in Deutschland löschen zu lassen. Dann würde keine Grundlage mehr für eine Auslieferung vorhanden sein. Auch müsse Costa Rica detaillierte Auslieferungunterlagen vorlegen, bevor eine Auslieferung erfolge. Dafür habe Costa Rica allerdings 90 Tage Zeit, sodass Paul Watson solange in Haft gehalten werden könnte. Der Haftbefehl alleine bewirke nicht automatisch eine Auslieferung. Die Bundesrepuplik Deutschland habe inzwischen bei Interpol nachgefragt, warum der Haftbefehl von der "Red Notice" durch Interpol zurück genommen wurde, aber bisher keine Antwort erhalten. Nach alledem sei festzustellen, dass der Sachverhalt politisch motiviert sei.
Das WDSF hat sich heute nochmals per Brief und E-Mail an das Auswärtige Amt und Herrn Dr. Westerwelle gewandt und um Intervention gebeten. Ebenso hat das WDSF die Kanadischen Botschaft um Mithilfe gebeten, da Paul Watson kanadischer Staatsbürger ist (Schreiben s.u.).
Das WDSF bittet alle Umweltschützer an die Botschaft von Costa Rica in Berlin eine friedliche Botschaft für die Freilassung des Umweltschützers Paul Watson (WDSF-Kuratorium) zu übersenden: