Das WDSF hatte u.a. gegen die Veröffentlichung des TV-Senders ProSieben in der Sendung "Next German Top Model" des Schwimmens der Models mit den Delfinen in dem Katastrophen-Delfinarium in Dubai Beschwerde eingelegt. Die als Aufsichtsbehörde fungierende Medienanstalt Berlin-Brandenburg bestreitet in einer umfangreichen Stellungnahme vom 03.06.2013, das Schwimmen der Models mit Delfinen und schreibt: "In dem Beitrag erhalten die Kandidatinnen von „Germany’s next Top Model“ die Aufgabe, Unterwasseraufnahmen von sich anfertigen zu lassen. Dies geschieht im Delphinarium von Dubai. Allerdings ist in diesem Kontext anzumerken, dass von Delphinen weit und breit nichts zu sehen ist. Der von Ihnen angeführte Kritikpunkt, die Models würden mit Delphinen schwimmen, die unter unzumutbaren Zuständen gehalten werden, ist demzufolge haltlos."

Es gibt allerdings einen Videobeweis von ProSieben, dass die Models definitiv mit den Delfinen geschwommen sind und mit diesen fortlaufend Kontakt hatten. Die Aussage der Medienanstalt ist demnach falsch, schlecht recherchiert und grenz an einen Skandal. Offenbar weiß die Aufsichtsbehörde trotz der WDSF-Beschwerde gar nicht, was in der Sendung von ProSieben am 07. März 2013 ausgestrahlt wurde.

Hier das vollständige Schreiben der Medienanstalt:

Von: Dorothee Schnatmeyer <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>;
Datum: 3. Juni 2013 11:16:01 MESZ
An: "Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein." <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>;
Betreff: Ihre Beschwerde zu GNTM, gesendet am 07.03.2013

Sehr geehrter Herr Ortmüller,
 
Bezug nehmend auf Ihre Beschwerde zur Sendung „Germany’s next Top Model“, gesendet am 07.03.2013 bei ProSieben, teile ich Ihnen mit, dass die Medienanstalt Berlin Brandenburg (mabb) den von Ihnen beanstandeten Beitrag intensiv geprüft und festgestellt hat, dass die Sendung nicht gegen rundfunkrechtliche Bestimmungen verstößt.
 
Aufgabe der Medienanstalt ist die Aufsicht über den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Telemedien und Rundfunk. In § 5 Abs. 1 JMStV heißt es:
 
„Sofern Anbieter Angebote, die die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit  beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersgruppe sie üblicherweise nicht wahrnehmen.“
 
Eine Entwicklungsbeeinträchtigung gemäß § 5 Abs. 1 JMStV liegt vor, wenn die Sendung geeignet wäre, Kinder und Jugendliche nachhaltig zu ängstigen, gewaltbefürwortende bzw. -fördernde Inhalte zu vermitteln oder Kinder und Jugendliche sozial- bzw. sexualethisch zu desorientieren.
 
Von solchen Wirkungsvermutungen kann vorliegend allerdings nicht ausgegangen werden. Weder wird in der Sendung Gewalt verharmlost oder verherrlicht noch enthält sie Risikofaktoren einer sozialethischen Desorientierung, geschweige denn Faktoren einer nachhaltigen ängstigung.
 
In dem Beitrag erhalten die Kandidatinnen von „Germany’s next Top Model“ die Aufgabe, Unterwasseraufnahmen von sich anfertigen zu lassen. Dies geschieht im Delphinarium von Dubai. Allerdings ist in diesem Kontext anzumerken, dass von Delphinen weit und breit nichts zu sehen ist. Der von Ihnen angeführte Kritikpunkt, die Models würden mit Delphinen schwimmen, die unter unzumutbaren Zuständen gehalten werden, ist demzufolge haltlos.
 
Ebenso wenig ist von einer expliziten Werbung für den Besuch des Delphinariums in der Sendung auszugehen. Dass sich das Delphinarium offenbar in einem sehr desolaten Zustand befindet und öffentlich in der Kritik steht, spielt für die Bewertung der Sendung (hier hinsichtlich des Jugendmedienschutzes) keine Rolle. ProSieben ist für diese Zustände nicht zur Verantwortung zu ziehen. Folglich lässt sich weder ein Verstoß gegen die geltenden Jugendmedienschutzbestimmungen noch gegen geltende Programmgrundsätze ableiten.
 
Demgemäß sehen wir keine Veranlassung, ein medienrechtliches Aufsichtsverfahren einzuleiten, zumal auch der Besuch von hiesigen Zoos und die Berichterstattung darüber erlaubt sind. Auch hier gäbe es sicherlich viele Verfechter, die grundsätzlich das Halten von Tieren in Gefangenschaft ablehnen.
 
Zum zweiten bemängeln Sie, dass Frau Klum in einer ihrer Folgen einen Pelz trägt. Aber auch an dieser Stelle muss angemerkt werden, dass es sich nicht um ein Problem des Jugendmedienschutzes oder der Nichteinhaltung von allgemeingültigen Programmgrundsätzen handelt, denn bekanntermaßen ist das Tragen von Pelzen nicht verboten. Es obliegt jedem selbst, ob man das Töten von Tieren zu Zwecken des Tragens von Echtpelzen verantworten möchte oder nicht. Darüber hinaus darf nicht verkannt werden, dass es sich bei der Zielgruppe der Sendung in der Regel um Teenager handelt, die unter Umständen explizite Meinungen der Ablehnung formulieren, wenn es um das sinnlose Töten von Tieren geht. Heidi Klum fordert darüber hinaus weder zum Tragen von Echtpelzen auf noch macht sie explizit Werbung dafür. Insofern liegt auch hierin kein Grund für eine Beanstandung von Seiten der Medienanstalt.
 
Der Vollständigkeit halber sei noch angemerkt, dass der Beitrag auch nicht gegen das geltende Tierschutzgesetz (TierSchG) verstößt. In der Sendung werden Tiere weder gequält noch wird ihnen in sonst irgendeiner Weise Leid angetan.
 
Schließlich legten Sie Beschwerde darüber ein, dass Ihrer Ansicht nach in der Sendung Magersucht verherrlicht werde. Dies ist in der Tat ein Jugendmedienschutzproblem und gemäß § 5 Abs. 1 JMStV zu ahnden. Aber auch in dieser Hinsicht konnte die Medienanstalt keine Inhalte ausmachen, die eine Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen rechtfertigen. In der Sendung wird weder die Einhaltung von gesundheitsgefährdenden Diäten geschweige denn Magersucht propagiert. Vielmehr wird darauf hingewiesen, dass eine gesunde Ernährung und Fitness für den Beruf des Models unabdingbar sind. Dies ist grundsätzlich nicht zu kritisieren.
 
Die zumeist jungen Kandidatinnen zwischen 16 und 22 Jahren erfahren, wie das Leben eines Top-Models in der Realität aussehen könnte. Die Sendung vermittelt dabei kein falsches Bild der Realität, sondern bekommt durch die Anwesenheit Heid Klums und ihre individuellen Berichte aus dem Model-Geschäft einen authentischen und realistischen Charakter. Dabei wird vor allem der „harte“ Arbeitsalltag der Models geschildert, der mit Glamour und Berühmtheit kaum etwas gemein hat. „Germany’s next Topmodel“ zeigt vor allem, wie viel Einsatz und Disziplin nötig sind, um es auf die Covers internationaler Hochglanzmagazine zu bringen. Den wenigsten gelingt dies, die Konkurrenz ist groß. So betonen Heidi Klum und die Mitglieder der Jury immer wieder, dass es sich beim Modeln um einen „harten Job“ handelt, der von den Kandidatinnen „alles abverlangt“. Hierzu zählt selbstredend auch, dass die Mädchen/jungen Frauen auf kalorienhaltige Lebensmittel verzichten bzw. diese nur in Maßen zu sich nehmen. Es steht außer Frage, dass man an dieser Stelle das gängige Schönheitsideal kritisieren kann und sollte. Dass die Sendung diesen Aspekt unberücksichtigt lässt, ist in Anbetracht des Themas bzw. der Intention des Formats nicht verwunderlich. Folglich bleibt es dem Zuschauer selbst überlassen, ob er diesem „Ideal“ nachgehen möchte, welches mit etlichen Entbehrungen, sehr viel Disziplin und einem hohen Maß an Konkurrenzdenken einhergeht, denn die Show vermittelt deutlich, wie hoch die Anforderungen sind und wie gnadenlos in diesem Geschäft vorgegangen wird („zwei Zentimeter mehr Hüftumfang können da schon einmal den entscheidenden Ausschlag geben“).
 
Die in Rede stehende Staffel bewegt sich in ihrem gesamten Umfang und in der inhaltlichen Gesamtbewertung völlig im Bereich dessen, was Kinder und Jugendliche in ihrem Alltagsleben, in der Werbe- und Modewelt, den Medien aufnehmen, kommunizieren und verarbeiten (müssen) einschließlich eines hohen Leistungsdrucks, der sich in allen gesellschaftlichen Bereichen widerspiegelt und der auch schon Kindern – insbesondere in der Schule – aufgebürdet wird. Insofern werden Kinder ab 12 Jahren den Druck und die hohen Anforderungen, die mit diesem Berufszweig verbunden sind, halbwegs realistisch einschätzen können, so dass der vorliegenden Show durchaus auch ein abschreckender Charakter zugesprochen werden kann.
 
In der Gesamtwirkung vermittelt das Format Fernsehzuschauern ab 12 Jahren einen Eindruck, dass es sich bei dem Beruf eines „Top Models“ um einen sehr anstrengenden Beruf handelt, der nicht nur körperliche Entbehrungen verlangt, sondern auch ein hohes Maß an Selbstdisziplin.
 
Die Sendung nimmt jüngeren Zuschauerinnen jegliche Illusion zu glauben, sie könnten ohne diese großen persönlichen Entbehrungen und ohne die dargestellten hohen Anforderungen zu erfüllen, ein Topmodel werden. In diesem Sinne wirkt die Show entzaubernd und ernüchternd und steht im Gegensatz zum unkritischen Bild, das die Modewelt in ihrer Eigendarstellung oftmals zu vermitteln wünscht.
 
Des Weiteren ist davon auszugehen, dass Zuschauer(innen) ab zwölf Jahren bereits hinreichende Medienkompetenz und eine hinreichende Kenntnis von frei zugänglichen Zeitschriften und Magazinen haben, in denen der Beruf des Models sowie die dazu gehörigen Faktoren Gesundheit, Diäten, Schlankheit, Schönheit vorgestellt, besprochen und interpretiert werden, was wiederum zu einer umfassenden und realistischen Einschätzung der Branche beiträgt. Es ist daher nicht anzunehmen, dass sich ab 12-Jährige ausschließlich durch das vorliegende Fernsehformat in ihrer Entwicklung zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gemäß § 5 Abs. 1 JMStV beeinträchtigen lassen.
 
Mit der Ausstrahlung der Sendung im Hauptabendprogramm hat der Sender demnach nicht gegen § 5 Abs. 1 JMStV verstoßen, da eine Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen der betreffenden Altersgruppe (hier ab 12 Jahren) nicht zu erwarten steht.
 
Ein rechtsaufsichtliches Einschreiten ist daher nicht erforderlich.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Dorothee Schnatmeyer
Referentin
 
 
 
Medienanstalt Berlin-Brandenburg
Kleine Präsidentenstr. 1
10178 Berlin
Tel: +49 30 264967-85
Fax: +49 30 264967-90

Hier veröffentlichen wir eine erbetene Richtigstellung unserer Recherche-Kritik:

Von: Dorothee Schnatmeyer <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>;
Datum: 3. Juni 2013 14:50:08 MESZ
An: Jürgen Ortmüller <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>;
Betreff: AW: AW: Ihre Beschwerde zu GNTM, gesendet am 07.03.2013

Sehr geehrter Herr Ortmüller,
 
wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, besteht die Aufgabe der Medienanstalt darin, die Aufsicht über den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Telemedien und Rundfunk zu überprüfen. Diesbezüglich nimmt sie selbst Programmbeobachungen vor wie vorliegend, und sie reagiert in erster Linie auf Beschwerdebriefe. Auf Ihren Beschwerdebrief haben wir reagiert und Ihre Beschwerde hinsichtlich Ihrer Nennung der in Rede stehenden Folge vom 07.03.2013 differenziert und umfassend geprüft. Dabei sind wir zu dem Ergebnis gelangt, dass kein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 JMStV vorliegt. An diesem Ergebnis hätten auch die mir nun vorliegenden Bilder nichts geändert, da diese Inhalte nicht geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nachhaltig zu beeinträchtigen. In § 5 Abs. 1 JMStV heißt es hierzu:
 
„Sofern Anbieter Angebote, die die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit  beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersgruppe sie üblicherweise nicht wahrnehmen.“
 
Eine Entwicklungsbeeinträchtigung gemäß § 5 Abs. 1 JMStV liegt vor, wenn die Sendung geeignet wäre, Kinder und Jugendliche nachhaltig zu ängstigen, gewaltbefürwortende bzw. -fördernde Inhalte zu vermitteln oder Kinder und Jugendliche sozial- bzw. sexualethisch zu desorientieren.
 
Dies ist vorliegend nicht der Fall (s. ausführliches Antwortschreiben vom heutigen Tag).
 
Die von Ihnen vorgebrachte Kritik an den desolaten Zuständen des Delphinariums in Dubai betreffen m.E. ausschließlich den Tierschutz. Die Einhaltung des Tierschutzgesetzes fällt allerdings nicht in den Zuständigkeitsbereich der Medienanstalt/en, es sei denn, die Inhalte gingen mit einer Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen einher. Dies ist aber weder in der Sendung vom 07.03. noch in dem von Ihnen übermittelten Videoclip der Fall. Insofern bitte ich Sie nochmals, die Kritik an der mabb hinsichtlich "schlechter oder unzureichender Recherchearbeit" auf Ihrer Homepage zu entfernen bzw. richtig zu stellen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Schnatmeyer
 
Medienanstalt Berlin-Brandenburg
Kleine Präsidentenstr. 1
10178 Berlin
Tel: +49 30 264967-85
Fax: +49 30 264967-90