WDSF-Foto(WDSF - 16.03.2017) Das Hagener Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) hat vor dem Landgericht Heidelberg (AZ 5 O 44/17) mit dem Antrag einer Einstweiligen Verfügung und in der Folge auf Vorschlag des Gerichts einen Vergleich erwirkt, dass der Befürworter von Zoo-Delfinarien und WDSF-Kritiker Rüdiger Hengl aus Mering sich nun verpflichtet hat, keine falschen Tatsachenbehauptungen über das WDSF zu verbreiten.

Rüdiger Hengl betreibt die eigene öffentliche Homepage „slides-only“ u.a. auch mit massiver Kritik am WDSF. In einem von der Rhein-Neckar-Zeitung am 12.01.2017 veröffentlichten Leserbrief in der Printausgabe (s. Foto) zum Thema der vom WDSF kritisierten Errichtung des Hai-Aquariums "Shark City" in Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis) behauptete Hengl, dass das "WDSF nur durch Lügen auffallen" würde und er schrieb, dass der "Deutsche Presserat mehrere Presseartikel des WDSF beanstandet" hätte.

Leserbrief von Rüdiger Hengl am 12.01.2017 in der Rhein-Neckar-ZeitungDer Richter des Landgericht Heidelberg wertete diese Unterstellungen in der Verhandlung am 15. März 2017 als falsche Tatsachenbehauptungen, da sie nachgewiesen unzutreffend sind. Hengl musste sich nun verpflichten, diese Aussagen nicht mehr zu verbreiten. Bei Zuwiderhandlungen wurde eine Vertragsstrafe von 2.500 Euro zugunsten des WDSF als Antragsteller der Einstweiligen Verfügung gegen Hengl festgesetzt.

Die zu zahlenden Kosten des Rechtsstreits beliefen sich für Rüdiger Hengl auf 2.307,27 Euro.

Das WDSF mit seinem Geschäftsführer Jürgen Ortmüller bemängelte anlässlich der öffentlichen Sitzung vor dem Landgericht, dass Hengl als „eingefleischter Befürworter von Zoo-Delfinarien“ das WDSF aufgrund der von Medien veröffentlichten Ergebnisse bei der Schließung von mehreren Delfinarien in Kooperation mit Tierschützern durch die Aufdeckung von Haltungsmängeln und Demonstrationen seit Jahren durch seine Kommentare in online-Beiträgen der Medien verunglimpfen würde.

Ortmüller: „Wir haben kein Problem mit persönlichen Meinungsäußerungen von Befürwortern der Gefangenschaftshaltung von Delfinen. Das entspricht demokratischen Grundsätzen in einem Land mit ausgeprägter Pressefreiheit. Wenn jedoch falsche Tatsachenbehauptungen in die Welt gesetzt werden, müssen wir uns wehren.“

Hengl fragte den Richter bei der Verhandlung abschließend was er denn nun machen soll, da das WDSF ihn auf der WDSF-Facebookseite gesperrt hätte und er daher dort keine Kommentare mehr abgeben könne. Richter Albrecht antwortete, dass er für Rechtsberatung nicht zuständig sei und Hengl sich mit Fragen an seine Rechtsanwältin wenden soll.

 

 

 

Die Rhein-Neckar-Zeitung berichtete am 18.03.2017 über den Sachverhalt, wobei bei dem verbal-radikalen Rüdiger Hengl wohl kaum von einem "Tierfreund" gesprochen werden kann: