Faroe Islanders May Soon Need Licenses to Participate in Traditional Whale Hunts - Earth Island Institute
Neues Grindwalfang-Gesetz vom 05.07.2013 - veröffentlicht am 12.07.2013 (Färöisch)
(WDSF - 07.08.2013) Der Walfang auf den Färöer-Inseln ist ab 2015 Einwohnern und Walfängern verboten, die keine gesetzliche Lizenz zum Töten der Wale besitzen.
Nachdem sich die ProWal- und WDSF-Geschäftsführer Andreas Morlock und Jürgen Ortmüller im Jahr 2010 auf den Färöer-Inseln als Angler getarnt unter die Färinger gemischt hatten, konnten sie etliche Gesetzesverstöße bei der Waljagd feststellen (Details auf: http://www.walschutzaktionen.de/226301/990901.html).
Das WDSF stellte daraufhin bei der den Färöer-Polizeibehörden und der zuständigen Bundespolizei in Dänemark, welche die Justizaufsicht auf den Färöer-Inseln ausübt, Strafanzeige. Die Generalstaatsanwaltschaft in Kopenhagen teilte dem WDSF jetzt abschließend mit, dass bei der Vernehmung von Beteiligten der Waljagd selbst keine Verstöße festgestellt werden konnten. Allerdings wurde auch das färöische Ministerium für Ernährung einbezogen, das jetzt an den neuen Vorschriften des Walfangs durch das Fischerei-Ministerium mitgewirkt hat. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte dem WDSF in einem Schreiben im März 2013 ausdrücklich empfohlen, seine "überzeugungen im politischen Prozess geltend zu machen". WDSF und ProWal hatten dem Färöer-Parlament dementsprechend bereits rund 60.000 Unterschriften mit einer Petition gegen das Walmorden unter Berücksichtigung der Vergiftung der eigenen Bevölkerung durch das kontaminierte Walfleisch übergeben. Das Ergebnis findet sich nun auch in dem neuen Gesetz zum Walfang auf den Färöer-Inseln.
Durch die Generalstaatsanwaltschaft wurden die WDSF-Vorwürfe der kommerziellen Verwertung des Walfleischs bestätigt, wobei im Hotel Hafnia und dem Restaurant Marco Polo in der Hauptstadt Tórshavn Walfleisch verkauft wurde. Der Verkauf sei allerdings erlaubt, wenn dem betreffende Unternehmen eine Zulassung erteilt worden sei. Das Zulassungsverfahren wurde erst nach den WDSF- und ProWal-Interventionen eingeführt. Es wurde offen gelassen, ob die beiden Unternehmen diese Lizenz besitzen.
Die Walfänger auf den Färöer-Inseln müssen sich nun aufgrund der neuen gesetzlichen Vorschriften speziell ausbilden lassen, um ab 2015 noch an Waljagden teilnehmen zu dürfen. Sie dürfen nur noch einen Haken mit halbrundem Kopf und eine Art Lanze zum Töten der Tiere verwenden. Der Einsatz von Messern soll verboten werden. Der Färinger Naturschützer Runi Nielsen dazu: "Eine große Mehrheit der Teilnehmer der Grindwaljagden wird sich nicht die Mühe machen, an diesen obligatorischen Walfang-Kursen teilzunehmen und vermutlich wird der Walfang dadurch beendet werden können. Je weniger Personen an den Pflichtkursen teilnehmen, desto weniger wird die Walfangjagd ein Teil der Färöer-Tradition. Die Bekanntgabe der gesetzlichen änderungen wie die Walfangjagd in Zukunft auf den Färöern zu betreiben ist, ist ein gutes Zeichen. In Neufundland wurden in den 1960er Jahren ähnliche neue Regeln ausgegeben. Die meisten Walfänger nahmen an den Kursen nicht teil, sodass der Walfang dort inzwischen fast völlig eingestellt wurde. Dies wird auf den Färöer-Inseln nicht eine sofortige Beendigung des Grindwalfangs bedeuten, aber es ist der Anfang vom Ende." (Anm.: Mehrere Tausend Färinger haben bis 2016 an den Walfangkursen teilgenommen und die Jagd auf die Grindwale und andere Delfinarten wird unvermindert fortgesetzt).
Regelverstoß bei Waljagd in Klaksvik 2010 - Unzulässig war die Schlachtung in einer kleinen Hafenecke bis tief in die Nacht hinein
https://www.youtube.com/watch?v=-Pn2Z4Bia1A&