In Freiheit können Delfine in Delfinschulen mit rund 10 - 50 anderen Delfinen täglich bis zu 100 Kilometer schwimmen und Tauchtiefen bis zu 300 Meter erreichen - In Gefangenschaft dümpeln sie den größten Teil der Zeit in viel zu kleinen Betonbecken.

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In Gefangenschaft müssen antrainierte Delfine über Hindernisse springen -
in Freiheit vermeiden sie dies instinktiv, weil das Meer barrierefrei ist

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Nur durch Füttern vollführen Delfine "Kunststücke"

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Energieversorger RWE sponsorte 5 Millionen Euro und fördert damit die
katastrophale Gefangenschaft der Meeressäuger bis 2012 

Fäkaliendusche für Zuschauer - Gefahr für Mensch und Tier? (OpenPr)

Die Duisburger Delfine hinterlassen jeden Tag bis zu 100 Kilogramm Kot und Urin in den Becken

09.03.2012 - Bootsrennen mit Kindern im Duisburger Zoo-Delfinarium (RP online)

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(WDSF-Fotos) Auch Duisburger Delfine zeigen Blessuren

In der jeweils 30minütigen Vorführung im RWE-Delfinarium in Duisburg treten ausgewählte Kinder jeweils mit den Delfinen in Kontakt. Die Kinder werden ohne eine Begleit- und Schutzperson in einem winzigen Boot von einem Delfin mit hoher Geschwindigkeit durch das Becken gezogen. Außerdem darf das betreffende Kind den Delfin zur Belohnung füttern – wenigstens hier im Beisein eines Delfin-Dompteurs.

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Gefährliche Streicheleinheiten wegen Infektionsgefahr für die Delfine

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WDSF-Fotos - Delfintrainer im Gespräch mit dem WDSF-Chef Jürgen Ortmüller

11.01.2013 - Gericht weist Mitarbeiter-Klage des Duisburger Zoos gegen Tierschutz-Organisation (WDSF) ab (PR)

Der Delfin-Dompteur Roland Edler hatte gegen das Urteil des Landgerichts Köln Berufung eingelegt - Das Oberlandesgericht Köln hat dem Kläger Edler allerdings nahegelegt, die Berufung zurückzuziehen:

Eine Klage eines Duisburger Delfindompteurs (Roland Edler) gegen das WDSF wurde im Januar 2013 vom Landgericht Köln abgewiesen. Der Zoomitarbeiter Roland Edler wollte gerichtlich erzwingen, dass das WDSF keine Fotos (s.o.) von ihm im Delfinarium auf der WDSF-Homepage zeigen darf. Gegen den ersten abweisenden Gerichtsbeschluss des Landgericht Köln hatte Edler vor dem OLG Köln Berufung eingelegt. Ergebnis:

02.05.2013 - Mit Beschluss des Oberlandesgericht Köln (Az.: 15 U 25/13) weist das Gericht darauf hin, dass es beabsichtigt, die Berufung des Klägers Roland Edler (Zoo Duisburg) gegen das Urteil des Landgerichts Köln (Edler ./. WDSF) zurückzuweisen:

"Die Berufung des Klägers hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. ... Das Landgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Kläger hat gegen die Beklagte (Anm.: Wal- und Delfinschutz-Forum WDSF) keinen Unterlassungsanspruch wegen der Veröffentlichung ihn zeigender Fotos und/oder seine namentliche Erwähnung auf der Homepage der Beklagten." Weiter heißt es in dem OLG-Beschluss, dass eine Veröffentlichung der vier in Rede stehenden Fotos, die den Kläger bei seiner Arbeit als Delfintrainer im Duisburger Zoo zeigen, auf der von der Beklagten betriebenen Internetseite www.wdsf.eu zulässig ist, da die Frage, ob und ggf. unter welchen Bedingungen u.a. Delfine in Zoos gehalten werden sollte, von erheblichem öffentlichen Interesse ist.

Beschluss des Oberlandesgericht Köln vom 17.05.2013 (15 U 25/13):

"Der Kläger (Anm.: Roland Edler, c/o Zoo Duisburg AG) ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig und hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, nachdem er seine Berufung gegen das am 09.01.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (28 O 236/12) zurückgenommen hat. ... Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 15.000,00 € festgesetzt."

Gerichtsbeschlüsse:
1. Instanz LG Köln
2. Instanz OLG Köln

Die Delfine können beim Herabsinken des Zoo-eigenen Luftballons in das Becken durch Aufnahme des nichtverdaulichen Gummiballons tödliche innere Verletzungen erleiden

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WDSF-Fotos - WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller macht Delfintrainer auf die Gefahr aufmerksam. Der Zoo-Mitarbeiter versprach Ortmüller, den Ballon mit einer Hebebühne umgehend zu entfernen.