Es wird immer wieder die Frage gestellt, was mit den Delfinen passiert, wenn die Delfinarien geschlossen werden. In Deutschland liegt die Verwendung der Tiere in erster Linie in der Verantwortung der verbliebenen Zoo-Delfinarien in Duisburg und Nürnberg. Diese müssen ein entsprechendes Zookonzept in Abstimmung mit dem Europäischen Erhaltungszuchtprogramm (EEP) vorlegen.

In der EG-Verordnung 338/97 sind die Kriterien des Handels mit Wildtieren zu deren Schutz festgelegt.

In der sog. EU-Zoorichtlinie heißt es bezogen auf die Zoos:

"Sie (Anm. die Zoos) beteiligen sich an Forschungsaktivitäten, die zur Erhaltung der Arten beitragen, und/oder an der Ausbildung in erhaltungsspezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten und/oder am Austausch von Informationen über die Artenerhaltung und/oder gegebenenfalls an der Aufzucht in Gefangenschaft, der Bestandserneuerung oder der Wiedereinbürgerung von Arten in ihren natürlichen Lebensraum" (aus RICHTLINIE 1999/22/EG DES RATES vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos).

Das WDSF hat den Zoodirektoren der zwei noch vorhandenen Delfinarien in Deutschland seine Unterstützung bei der Frage der Verwendung der Delfine angeboten. Wir haben mehrfach vorgeschlagen, die Meeressäuger aus den Betonbecken in teiloffene Meereslagunen unter menschlicher Obhut zu transferieren, um sie auf eine evtl. Auswilderung vorzubereiten. Nicht jeder Delfin lässt sich aufgrund seiner langjährigen Gefangenschaft wieder auswildern - für Nachzuchten scheidet eine vollständige Auswilderung weitgehend aus. Eine bedingungslose Auswilderung wäre der sichere Tod der Tiere. Trotz dieses Wissens werden in den Zoo-Delfinarien Nürnberg und Duisburg weiterhin verantwortungslos Nachzuchten produziert, obwohl die Population des Großen Tümmlers nicht vom Aussterben bedroht ist.

Durch die monotone Haltung in den kleinen Gehegen mit Swimmingpool-Größe haben die Delfine die eigene Nahrungsjagd verlernt. Das Sonar wird von den Tieren nur noch selten eingesetzt, weil der Rückschall von den engen Betonwänden Irritationen bei den Delfinen auslöst. Die Fütterung erfolgt durch die Tierpfleger gezielt in das Maul der Delfine.

Nachdem die Zoos mit ihren Delfinarien jahrzehntelang Millionen verdient haben, ist ihnen durchaus zuzumuten, die finanziellen Mittel für die Transfers zur Verfügung zu stellen und für eine lebenslängliche Betreuung der Meeressäuger in weitgehender Freiheit zu sorgen. Seit Jahren setzen wir uns dafür ein, dass die Bundesregierung ein ausnahmsloses Importverbot für Delfine und Wale (Cetacea) beschließt, zumal die Bundesratsermächtung für solch einen Bundestagsbeschluss bereits in § 13 Tierschutzgesetz verankert ist - bis heute hat keine der Regierungskoalitionen dafür plädiert. In der Schweiz wurde nach intensiven WDSF-Protesten und Kooperation mit ProWal aufgrund mehrerer Delfin-Todesfälle im Connyland-Delfinarium (Kanton Thurgau) im Frühjahr 2012 ein bedingungsloses Importverbot beschlossen.

Das Delfinarium im Connyland wurde im Oktober 2013 geschlossen. Noch vor dem Transfer der drei Delfine nach Jamaika verstarb ein weiteres Jungtier. Der Vergügungspark hatte den Delfin bis kurz vor seinem langen Transport intensiv für die Shows missbraucht. Die Vorbereitung auf den Transfer war u.E. unzulänglich.

Den Transfer nach Schließung des Delfinariums im Allwetterzoo Münster im Frühjahr 2013 in ein Freiluftgehege mit Meereswasser nach Harderwijk (Holland) haben die Delfine nach Angaben des Zoos gut überstanden.