Hier: Delfinarien und Politik/Bundestag

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08.05.2017 - Wahldebakel in NRW für SPD, CDU und FDP? - "Delfinarienbefürworter keine Sympathieträger" (themenportal)

07.05.2017 - WDSF-Umfrage anlässlich der NRW-Landtagswahl am 14. Mai 2017 zur Delfinhaltung (ots/presseportal)

 

Grüne und AfD gegen Delfinarien - SPD, CDU und FDP in NRW wollen Delfinarien beibehalten - Frankreich verbietet Haltung und Nachzucht von Delfinen in Delfinarien mit Übergangsregelung

Delfinarium Zoo Duisburg (WDSF-Foto)(WDSF - 07./08./12.05.2017) Das Hagener Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) hat anlässlich der NRW-Landtagwahl am 14. Mai 2017 Fraktionen in der Landeshauptstadt Düsseldorf zu Themen der Gefangenschaftshaltung von Delfinen im Zoos befragt; speziell bezogen auf den Duisburger Zoo. Die NRW-Fraktionen der Grünen, Linke, Piraten und der AfD sprachen sich in ihren Antworten eindeutig gegen eine weitere Haltung von Delfinen in Zoos aus. SPD, CDU und die FDP wollen die Gefangenschaftshaltung fortsetzen, weil sie der Bildung und Forschung diene.

Die Antworten der NRW-Parteien haben vor dem Hintergrund des jetzt von Frankreich beschlossenen Haltungs- und Nachzuchtverbots von Delfinen und Orcas, welches das WDSF als Sensation für den Tierschutz bezeichnet, eine besondere Bedeutung.

Für die Grünen verwies der Landtagsabgeordnete Martin-Sebstin Abel auf die mehrfachen Bundestagsanträge der Partei, die Haltung von Delfinen in Zoos zu stoppen, die jeweils an der Großen Koalition gescheitert seien. Abel stellte für die Grünen klar, dass es auf Landesebene nicht möglich sei, per Beschluss die Haltung einer bestimmten Tierart in Zoos zu untersagen. Umweltminister Remmel habe sich daher mit einem Brief vor drei Jahren an den zuständigen Bundesminister gewandt, dem "offenkundigen Nachbesserungsbedarf beim Säugetiergutachten" nachzukommen. Über eine Antwort des Bundesministeriums ist offenbar nichts bekannt.

Die Bundesregierung hatte im Jahr 2006 bereits darauf verwiesen, dass eine Definition des Zoobegriffs nach dem Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich auch Delfinarien umfasst und dass die Anwendung der Zoorichtlinie in die Zuständigkeit der Länder fällt, welche die Richtlinie in den jeweiligen Landesnaturschutz- oder Zoogesetzen umsetzen:
Bundesregierung 2006 EU Zoorichtlinie Länder

Die Piraten schreiben: "Wir Piraten werden uns ohne Frage auch weiterhin für ein Haltungsverbot von Delfinen einsetzen und versuchen, die anderen Abgeordneten zur Einsicht zu bewegen. Unsere Überzeugungen haben sich seit unserem Antrag mit diesem Ziel im Jahr 2013 nicht geändert und wir bedauern sehr, dass die anderen Fraktionen selbst nach der eindrücklichen Sachverständigenanhörung nicht bereit waren, dem Tierschutz einen angemessenen Stellenwert einzuräumen."

Die AfD schreibt in ihrer Antwort an das WDSF: "Wir lehnen Delfinarien ab." Die Fraktion will sich für eine Übergangsregelung der noch lebenden Tiere einsetzen und bei einer Vertretung im Landtag will die AfD die Rechtslage prüfen und im Sinne des Tierschutzes handeln.

Die FDP äußert, dass eine Schließung des Delfinariums ein Rückschritt sei. Gleichwohl will sie die Haltungsbedingungen verbessern. Anlässlich der Bundestagswahl 2013 hatte das WDSF auf Facebook zum FDP-Wahlboykott aufgerufen und über eine Million Nutzer erreicht. Die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte sich vehement geweigert, den Haftbefehl gegen den bekannten Walschützer Paul Watson in Deutschland aufzuheben, der im WDSF-Kuratorium vertreten ist. Die Befürwortung der FDP für die Gefangenschaft von Delfinen in deutschen Delfinarien bei einer Bundestagsanhörung im Jahr 2013 unter der Leitung von Hans-Michael Goldmann (FDP) und die anschließende Bundestagsabstimmung für den Fortbestand der Delfinarien mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition führte zu erheblicher Missstimmung bei vielen Tierfreunden.

Die CDU hält die Haltung von Delfinen als angemessen für die Ziele des Artenschutzes und Bildungsauftrags von Zoos.

Die SPD-Fraktion in NRW sieht (Anm.: im Gegensatz zur SPD-Bundestagsfraktion seit 04.10.2017) keinen Anlass, sich gegen die Haltung von Delfinen auszusprechen und verweist auf die Schwierigkeiten einer Auswilderung der Tiere.

WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller: "Die Antworten der befragten NRW-Fraktionen zeigen eindeutig, dass nur die Grünen und die AfD den Zeitgeist zur Delfinhaltung erfasst haben, indem sie sich gegen die Gefangenschaftshaltung von Delfinen aussprechen. In Frankreich wurde am vergangenen Wochende ein Gesetz erlassen, welches die Haltung und Nachzucht von Delfinen und Schwertwalen ab sofort untersagt und für bestehende Anlagen übergangsweise eine Flächenerweiterung um 150 Prozent vorschreibt. Umweltministerin Ségolène Royal hatte sich zu dem radikalen Schritt entschieden, nachdem sie erfahren hat, dass die Delfine "unter Drogen gesetzt" würden. Die intensive Medikamentengabe u.a. mit Psychopharmaka und Antibiotika in Duisburg und Nürnberg hatte das WDSF bereits vor Jahren aufgedeckt. Die Wähler, insbesondere Tierfreunde und Tierschützer, werden den etablierten Parteien von SPD, CDU und FDP hoffentlich bei der NRW-Wahl eine Abfuhr im Sinne des Tierschutzes für die intelligenten und sensiblen Meeressäuger erteilen."

 

Hier die detaillierten Antworten der Fraktionen

- Die Grünen NRW

Von: Martin-Sebastian Abel (MdL-NRW)
Betreff: Antworten auf Ihren Wahlprüfstein

Sehr geehrter Herr Ortmüller,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfragen, die ich gerne für die Fraktion der GRÜNEN im Landtag beantworte.

1) Werden die NRW-Grünen weiterhin die Gefangenhaltung von Delfinen (Cetacea) in Zoos (hier: Zoo Duisburg) befürworten? Wird sich die NRW-Fraktion auch weiterhin bei Landtagsanträgen für eine Delfinhaltung aussprechen? Ist ein eigener Landtagsantrag zur Beendigung der Delfinhaltung (z.B. wg. § 68 (3) Landschaftsgesetz) vorgesehen?

Unsere Position, die Position der Grünen Landtagsfraktion und auch die Position der Grünen Bundestagsfraktion und Bundespartei ist klar: Wir wollen die Haltung von Delfinen in Zoos beenden und das haben wir zuletzt im September 2014 im Deutschen Bundestag beantragt. Bereits 2008 hatte die Grüne Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Die Gefangenschaft von Delfinen unverzüglich beenden“ in den Bundestag eingebracht und damit eine breit geführte öffentliche Diskussion losgetreten. Der Antrag wurde leider von der Großen Koalition abgelehnt, aber als Reaktion darauf haben CDU und SPD 2009 einen Entschließungsantrag beschlossen, der die Bundesregierung aufforderte, die Haltungsbedingungen von Delfinen zu überarbeiten. Sie haben also explizit diese Tierart herausgegriffen mit dem Ziel, die Haltungsbedingungen für Delfine wissenschaftlich zu überarbeiten. Daraus wurde eine komplette Überarbeitung der Mindestanforderungen für alle Tierarten in unseren Zoos, der insgesamt drei Jahre andauerte. Viele Verbesserungen für die Haltungsbedingungen von Tieren wurden mit dem neuen Säugetiergutachten erreicht, ausgerechnet bei Delfinen konnte sich das Gremium aus WissenschaftlerInnen, VertreterInnen von Zoos und organisierte Tierschützer nicht einigen.

Die Piraten haben 2013 im Landtag die Schließung beantragt und 2014 einen umfassenden Änderungsantrag eingereicht. In diesen Anträgen und auch in der Fragestellung des WDSF wird suggeriert, das Land hätte über das Landschaftsgesetz die Möglichkeit (§68 Abs.2 Landschaftsgesetz NRW) die Haltung von Delfinen zu verbieten. Als GRÜNE haben wir daraufhin eine Anhörung im Umweltausschuss beantragt. In dieser wurde deutlich, dass es auf Landesebene nicht möglich ist, per Beschluss die Haltung einer bestimmten Tierart in Zoos zu untersagen. Die Regeln für die Haltung von Tieren in Zoos werden auf Bundesebene durch das Säugetiergutachten getroffen. Wir  haben durch den §68 des Landschaftsgesetzes die Verpflichtung, dass, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die gegen die Haltungsbedingungen einer Tierart sprechen, wir entsprechend handeln müssen und den Zoos entsprechende Anordnungen machen können, also dem Ministerium als Aufsichtsbehörde.

Bei dem Säugetiergutachten handelt es sich jedoch um ein „antizipiertes“ (d.h. vorweggenommenes) Sachverständigengutachten. Solche Gutachten bilden normalerweise die Grundlage für verwaltungsrechtliche Anordnungen. Deswegen ist es umso wichtiger, dass diese Mindestanforderungen in einem wissenschaftlich sauberen Verfahren erarbeitet werden. In einer Stellungnahme haben die Tierschutzsachverständigen darauf hingewiesen, dass sie nicht alle erforderlichen Grundlagen für eine Beurteilung über die artgerechte Haltungen von Delfinen erhalten hätten. Unser Umweltminister Johannes Remmel hat deshalb in einem Brief an den zuständigen Bundesminister dazu aufgefordert, dem offenkundigen Nachbesserungsbedarf beim Säugetiergutachten nachzukommen.

Wir wären auch zu einer Bundesratsinitiative bereit gewesen, die die Bundesregierung auffordert, die Mindestanforderungen für die Haltung von Delfinen in einem sauberen wissenschaftlichen Verfahren zu überarbeiten und eine Übergangslösung für die dort gehaltenen Tiere zu finden. Leider war die SPD zu einer solchen Initiative nicht bereit.

2) Werden sich die NRW-Grünen aktiv dafür einsetzen, Einsicht in das Zuchtbuch für Delfine beim EEP zu erhalten?
Im Rahmen einer Überarbeitung der Mindestanforderungen sollten den Tierschutzsachverständigen alle notwendigen Informationen, darunter auch das Zuchtbuch, zur Verfügung gestellt werden.

3) Werden sich die NRW-Grünen dafür einsetzen, die Delfinhaltung zu beenden, wenn gem. § 68 (3) des NRW-Landschaftsgesetzes der Stand der (internationalen) Wissenschaft die Anforderungen an die Haltung von Tieren in Zoos nachträglich verändert und die Anforderungen in NRW nicht eingehalten werden (können)?
Siehe Antwort zu Frage 1.

4) Wie beurteilt die Fraktion der NRW-Grünen die nicht nachhaltigen Nachzuchtbemühungen der Zoo Duisburg AG bei den Delfinen (Große Tümmler)?
Siehe Antwort zu Frage 1.


5) Wird die NRW-Fraktion der Grünen weiterhin einem Import von Delfinen nach NRW im Rahmen des EEP, das ein privater Zusammenschluss von Aquarien und Delfinen ist, zustimmen?
Siehe Antwort zu Frage 1.

Mit freundlichen Grüßen

Martin-Sebastian Abel


Die Piraten NRW

von Dennis Deutschkämer (Landesvorsitzender)
Piratenpartei Nordrhein Westfalen

1) Werden die NRW-Piraten weiterhin die Gefangenhaltung von Delfinen  (Cetacea) in Zoos (hier: Zoo Duisburg) ablehnen? Wird sich die  NRW-Fraktion auch weiterhin bei Landtagsanträgen für eine Delfinhaltung  aussprechen? Ist ein weiterer eigener Landtagsantrag zur Beendigung der  Delfinhaltung (z.B. wg. § 68 (3) Landschaftsgesetz) vorgesehen?

Wir Piraten werden uns ohne Frage auch weiterhin für ein Haltungsverbot von Delfinen einsetzen und versuchen, die anderen Abgeordneten zur Einsicht zu bewegen. Unsere Überzeugungen haben sich seit unserem Antrag mit diesem Ziel im Jahr 2013 nicht geändert und wir bedauern sehr, dass die anderen Fraktionen selbst nach der eindrücklichen Sachverständigenanhörung nicht bereit waren, dem Tierschutz einen angemessenen Stellenwert einzuräumen.
       
2) Werden sich die NRW-Piraten aktiv dafür einsetzen, Einsicht in das Zuchtbuch für Delfine beim EEP zu erhalten?

Ja.
       
3) Werden sich die NRW-Piraten dafür einsetzen, die Delfinhaltung zu  beenden, insbesondere wenn gem. § 68 (3) des NRW-Landschaftsgesetzes  der Stand der (internationalen) Wissenschaft die Anforderungen an die  Haltung von Tieren in Zoos nachträglich verändert und die Anforderungen  in NRW nicht eingehalten werden (können)?

Die Piraten werden selbstverständlich die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Wal- und Delfinschutzverbänden fortsetzen und sich auf allen Ebenen dafür einsetzen.
       
4) Wie beurteilt die Fraktion der NRW-Piraten die nicht nachhaltigen  Nachzuchtbemühungen der Zoo Duisburg AG bei den Delfinen (Große  Tümmler)?

Eine Zucht in zoologischen Gärten ist immer nur dann einigermaßen vertretbar, wenn die Zucht dem Arterhalt dient und die Tiere verhaltensgerecht gehalten werden können. Beides ist beim großen Tümmler nicht der Fall. Da wir die Haltung von Delfinen in Gefangenschaft strikt ablehnen, ist auch ein Zuchtprogramm nicht vertretbar.
       
5) Wird die NRW-Fraktion der Piraten weiterhin einem Import von  Delfinen nach NRW im Rahmen des EEP, das ein privater Zusammenschluss  von Aquarien und Delfinen ist, zustimmen oder solch einen aktiv  ablehnen?

Wir werden einen solchen aktiv ablehnen. Nicht nur bei Delfinen, sondern bei allen Tieren muss ein Lebendtransport immer auch unter Tierschutzrichtlinien betrachtet werden. Und auch hier: Wenn die Haltung von Delfinen verboten ist, gibt es auch keine Gründe mehr, sie zu importieren.  Darüber hinaus muss auch verboten werden, Delfine im deutschen Hoheitsgebiet zu transportieren, wenn sie nicht für einen deutschen Zoo gedacht sind, sondern es nur um einen Transfer zu einem anderen ausländischen Zoo geht.

Dennis Deutschkämer (Landesvorsitzender)
Piratenpartei Nordrhein Westfalen
Akademiestraße 3
40213 Düsseldorf


Die AfD NRW

Von: Mara Lux - afd.nrw
Betreff: Aw: WG: Landtagswahl 2017 - Delfinhaltung

Sehr geehrter Herr Ortmüller,

Die AfD setzt sich intensiv für den Tierschutz ein.

Die AfD steht für eine mitfühlende und würdevolle Behandlung der Tiere und eine Stärkung des Tierschutzes
So heißt es in unserem Wahlprogramm:
Die Größe und den Fortschritt einer humanen Gesellschaft und ihrer Kultur erkennt man an ihrem Bewusstsein für ihre schwächsten Mitgeschöpfe. Es gilt, die immer noch praktizierten Missstände im Umgang mit Tieren und deren Haltung aufzuzeigen und auszuräumen.
Wir fordern ein striktes Verbot unnötiger Versuche am lebenden Tier und befürworten das Erforschen alternativer Methoden. In der Landwirtschaft soll die Massentierhaltung eingeschränkt und der Transport der Nutz- und Schlachttiere nur noch über kurze Distanzen innerhalb Deutschlands forciert werden (nächstgelegener Schlachtbetrieb). Wildtiere in Zirkussen lehnen wir ab, da eine artgerechte Haltung nicht möglich ist. Tierquälerei, wie das betäubungslose Schlachten (Schächten), darf nicht aufgrund Religionsfreiheit toleriert werden. Wir fordern daher die Streichung des § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG, der das betäubungslose Schlachten als Ausnahmeregelung legalisiert. Das millionenfache Schreddern männlicher Küken lehnen wir aus moralisch-ethischen Gründen ab.


zu Ihren Fragen:

1) WIRD DIE AFD DIE GEFANGENHALTUNG VON DELFINEN (CETACEA) IN ZOOS
(HIER: ZOO DUISBURG) BEFÜRWORTEN ODER NICHT? WIRD SICH DIE
NRW-FRAKTION BEI LANDTAGSANTRÄGEN FÜR ODER GEGEN EINE
DELFINHALTUNG AUSSPRECHEN? IST EIN EIGENER LANDTAGSANTRAG ZUR
BEENDIGUNG DER DELFINHALTUNG (Z.B. WG. § 68 (3) LANDSCHAFTSGESETZ)
VORGESEHEN?

Wir lehnen Delfinarien ab. Eine tiergerechte Haltung der Tiere ist
nicht gegeben. Konsequenterweise wird sich unsere Fraktion auch
für deren Schließung und eine entsprechende Übergangsregelung für
die dort noch lebenden Tiere einsetzen.

2) WIRD SICH DIE NRW-AFD AKTIV DAFÜR EINSETZEN, EINSICHT IN DAS
ZUCHTBUCH FÜR DELFINE BEIM EEP ZU ERHALTEN?

Ja.

3) WIRD SICH DIE NRW-AFD AKTIV DAFÜR EINSETZEN, DIE DELFINHALTUNG
ZU BEENDEN, WENN GEM. § 68 (3) DES NRW-LANDSCHAFTSGESETZES DER
STAND DER (INTERNATIONALEN) WISSENSCHAFT DIE ANFORDERUNGEN AN DIE
HALTUNG VON TIEREN IN ZOOS NACHTRÄGLICH VERÄNDERT UND DIE
ANFORDERUNGEN IN NRW NICHT EINGEHALTEN WERDEN (KÖNNEN)?

Sobald die Fraktion der AfD NRW zum ersten Mal im Landtag vertreten
ist, wird sie die Rechtslage entsprechend prüfen und im Sinne des
Tierschutzes handeln.

4) WIE BEURTEILT DIE FRAKTION DER NRW-AFD DIE NICHT NACHHALTIGEN
NACHZUCHTBEMÜHUNGEN DER ZOO DUISBURG AG BEI DEN DELFINEN (GROßE
TÜMMLER)?

Sobald die Fraktion der AfD NRW zum ersten Mal im Landtag vertreten
ist, wird sie die Rechtslage und die tatsächlichen Umstände im Zoo Duisburg
entsprechend prüfen und im Sinne des Tierschutzes handeln.

5) WIRD DIE NRW-FRAKTION DER AFD  EINEM IMPORT VON DELFINEN NACH NRW
IM RAHMEN DES EEP, DAS EIN PRIVATER ZUSAMMENSCHLUSS VON AQUARIEN UND
DELFINEN IST, ZUSTIMMEN?

Ein Verbot von Delfinarien schließt konsequenterweise natürlich auch den Import
der Tiere mit ein.


Ich antworte Ihnen als Leiterin des Landesfachausschuss Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz.
Eine offizielle Position konnte die AfD aufgrund der begrenzten Zeichenzahl im Wahlprogramm nicht abgeben. Unser Fachausschuss wird den Abgeordneten jedoch mit Empfehlungen und Zuarbeit beraten und obige Positionen einbringen.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen

Mara Lux
Leiterin LFA 6


Die Linke

(Antwort aufgrund der Frage der Albert -Schweizer-Stiftung anlässlich der Bundestagswahl 2013)

DIE LINKE fordert neben dem Haltungsverbot von Delfinen in Gefangenschaft auch ein Verbot, wild
lebende Delfine zu fangen. Die Entnahme von Delfinen aus der Natur stellt inzwischen eine ernst zunehmende Gefahr
für bestimmte Delfinpopulationen und einen nicht unwesentlichen Eingriff in die soziale
Gemeinschaft der Tiere dar. Delfine aus kommerziellen oder angeblich therapeutischen Zwecken in
Gefangenschaft zu halten, lehnt DIE LINKE als Tierquälerei ab.


 

Die SPD NRW

Fragen Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF)

1) Wird die NRW-SPD weiterhin die Gefangenhaltung von Delfinen (Cetacea) in Zoos (hier: Zoo Duisburg) befürworten?
Wird die NRW-SPD sich auch weiterhin bei Landtagsanträgen für eine Delfinhaltung aussprechen?

Die NRWSPD versteht Ihre Sorgen, aber sie sieht derzeit keinen Anlass, sich gegen die Haltung von Delfinen im Duisburger Zoo auszusprechen. Bis in die neunziger Jahre gab es in Deutschland neun Delfinarien, die meisten davon in Vergnügungsparks. Vergnügungsparks sind eindeutig nicht geeignete Aufenthaltsorte für Wildtiere, wie z.B. Delfine. Unstrittig ist aber auch, dass die Auswilderung von Delfinen extrem schwierig ist. Allein aus diesem Grund ist eine sofortige Schließung des Delfinariums in Nordrhein-Westfalen unmöglich und wäre unverantwortlich den dort untergebrachten Tieren gegenüber. Dies gilt auch weil Wale und Delfine nach der EG-Verordnung 338/97 geschützt sind.


2) Wird sich die NRW-SPD aktiv dafür einsetzen, Einsicht in das Zuchtbuch für Delfine beim EEP zu erhalten?

Im Sommer 2014 wurde zwischen dem Zoo Duisburg und dem NRW-Umweltministerium eine Vereinbarung geschlossen, die die weitere Haltung der Delfine in Duisburg in einen gemeinsam akzeptierten Rahmen sichert. In diesem Moratorium wird die Anzahl der erwachsenen Tiere festgelegt, es wird für die Zoopraxis auf das EU Haltungs- und Zuchtprogramm verwiesen, es wird die regelmäßige Begutachtung durch das Veterinäramt Duisburg festgeschrieben und es wird festgehalten, dass die Abgabe von Delfinen nur an anerkannte Einrichtungen erfolgen darf. Zudem soll größtmögliche Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit in allen Punkten der Delfinhaltung hergestellt werden. Die NRWSPD unterstützt diese Vereinbarung weiterhin. Sie sichert langfristig die wissenschaftlich begleitete und tierschutzgerechte Haltung von Delfinen im Duisburger Zoo und verschafft Transparenz.


3) Wird sich die NRW-SPD dafür einsetzen, die Delfinhaltung zu beenden, wenn gem. § 68 (3) des NRW-Landschaftsgesetzes der Stand der (internationalen) Wissenschaft die Anforderungen an die Haltung von Tieren in Zoos nachträglich verändert und die Anforderungen in NRW nicht eingehalten werden (können)?

Das Landschaftsgesetz wurde im Herbst 2016 durch das Landesnaturschutzgesetz ersetzt. Das Landesnaturschutzgesetz sieht keine landesspezifische Regelung für Zoos vor, denn hier gilt das Bundesnaturschutzgesetz (§ 42 Zoos). Dies formuliert eindeutig, dass die Betreiber von Zoos die Vorschriften des Tier- und Artenschutzes beachten müssen. Dies zu prüfen, ist die Aufgabe der Veterinärbehörden. Verstöße der NRW-Zoos gegen die im Bundesnaturschutzgesetz festgelegten Vorgaben sind uns nicht bekannt.


4) Wie beurteilt die NRW-SPD die nicht nachhaltigen Nachzuchtbemühungen der Zoo Duisburg AG bei den Delfinen (Große Tümmler)?

Die Zuchterfolge im Duisburger Delfinarium haben sich über die letzten Jahre hinweg deutlich verbessert. Mit einer Aufzuchtquote von über 60 Prozent entspricht der Duisburger Zoo den Gegebenheiten im Freiland. Die NRWSPD hält dies für eine positive Entwicklung und sieht dies zugleich als Hinweis für die guten Haltungsbedingungen des Duisburger Zoos.


5) Wird die NRW-SPD weiterhin einem Import von Delfinen nach NRW im Rahmen des EEP, das ein privater Zusammenschluss von Aquarien und Delfinen ist, zustimmen?

Die NRWSPD ist weiterhin der Meinung, dass der Tierbestand in bestehenden Delfinarien nicht durch Wildfänge gedeckt werden darf, die es in Duisburg ohnehin seit den 1980er Jahren nicht mehr gab.

 

Mit freundlichen Grüßen,
Katja Kleegräfe
Referentin NRWSPD
Kavalleriestraße 16
40213 Düsseldorf



Die CDU NRW

Von: Guido.Hitze - cdu.nrw
Betreff: Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2017

Sehr geehrter Herr Ortmüller,
 
gern beantworten wir Ihre Fragen gemäß Schreiben vom 3. April 2017.
 
1) Wird die NRW-CDU weiterhin die Gefangenhaltung von Delfinen (Cetacea) in Zoos (hier: Zoo Duisburg) befürworten? Wird die NRW-CDU sich auch weiterhin bei Landtagsanträgen für eine Delfinhaltung aussprechen?
 
Die Haltung von Delfinen in wissenschaftlich geführten Zoos in Deutschland sehen wir auch gerade nach der umfangreichen fachlichen Debatte im Landtag 2014 als weiterhin angemessen für die damit verbundenen Ziele. Zoos dienen unter anderem dem Artenschutz und schärfen das Bewusstsein für bedrohte Arten. Ferner haben Zoos einen pädagogischen Auftrag, gerade bei der Kinder- und Jugendbildung. Darüber hinaus leisten Zoos (z.B. das Delfinarium Duisburg) einen wichtigen Beitrag zur Erforschung dieser Tiere.
 
2) Wird sich die NRW-CDU aktiv dafür einsetzen, Einsicht in das Zuchtbuch für Delfine beim EEP zu erhalten?
 
Zoos setzen sich aktiv im Artenschutz ein. Damit verbunden sind Erhaltungszuchten sowie neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die in freier Wildbahn kaum zu erzielen sind. Die Nachzuchten in Zoos werden auf einem hohen wissenschaftlichen Niveau betrieben und sind entsprechend komplex international verknüpft. Als CDU Nordrhein-Westfalen haben wir gegen die gute und fachliche Führung von Zuchtbüchern keine zwingenden Bedenken, die eine externe Einsicht durch die Politik nötig machen würde. Hierbei sehen wir keinen weiteren Handlungsbedarf.
 
3) Wird sich die NRW-CDU dafür einsetzen, die Delfinhaltung zu beenden, wenn gem. § 68 (3) des NRW-Landschaftsgesetzes der Stand der (internationalen) Wissenschaft die Anforderungen an die Haltung von Tieren in Zoos nachträglich verändert und die Anforderungen in NRW nicht eingehalten werden (können)?
 
Auch dem neuen Landesnaturschutzgesetz, welches das ehemalige Landschaftsgesetz ersetzt hat, lässt sich für uns nicht erkennen, dass ein Haltungsverbot für Delfine im Duisburger Zoo ausgesprochen werden muss.
 
4) Wie beurteilt die NRW-CDU die nicht nachhaltigen Nachzuchtbemühungen der Zoo Duisburg AG bei den Delfinen (Große Tümmler)?
 
Der CDU sind keine bewussten Verfehlungen bei den Nachzuchtbemühungen von Delfinen im Duisburger Zoo bekannt.
 
5) Wird die NRW-CDU weiterhin einem Import von Delfinen nach NRW im Rahmen des EEP, das ein privater Zusammenschluss von Aquarien und Delfinen ist, zustimmen?
 
Den Austausch von Tieren im Rahmen des EEP sehen wir auch zukünftig als einen wichtigen Beitrag, um möglichen Inzuchtproblemen zu entgehen. Ferner vermeidet der Austausch von Tieren, die in Obhut des Menschen gezüchtet worden sind, den Wildfang in anderen Ländern.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Dr. Guido Hitze
Leiter des Bereichs Politik & Strategie
 
CDU Nordrhein-Westfalen
Wasserstraße 6
40213 Düsseldorf


 

Die FDP NRW

Sehr geehrter Herr Ortmüller,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und die Fragen anlässlich der bevorstehenden Landtagswahl. Gerne antworte ich Ihnen im Namen der Freien Demokraten NRW.

Frage 1
Wird die NRW-FDP weiterhin die Gefangenhaltung von Delfinen (Cetacea) in Zoos (hier: Zoo Duisburg) befürworten? Wird sich die NRW-Fraktion bei Landtagsanträgen für eine Delfinhaltung aussprechen? Ist ein eigener Landtagsantrag zur Beendigung der Delfinhaltung (z.B. wg. § 68 (3) Landschaftsgesetz) vorgesehen?

Wir Freie Demokraten haben uns in dieser Legislaturperiode intensiv mit der Haltung der Delfine im Zoo Duisburg beschäftigt. Unter anderem konnten wir Einsicht in die beim Landesamt für Natur und Verbraucherschutz zur Delfinhaltung in Duisburg geführten Akten nehmen. Insgesamt haben wir den Eindruck gewonnen, dass bei der Haltung den biologischen und den Erhaltungsbedürfnissen ausreichend Rechnung getragen wird und das Delfinarium nach Gestaltung und Größe art- und tiergerecht ausgestaltet ist. Bei einem Besuch vor Ort konnten wir uns davon überzeugen, dass die Pflege der Tiere durch Tierpfleger und Tierärzte in höchstem Maße engagiert ist und auf der Grundlage der guten veterinärmedizinischen Praxis erfolgt. Anhaltspunkte für eine tierschutzwidrige Praxis konnten wir nicht erkennen.

Zoologische Gärten haben vier Hauptaufgaben zu erfüllen: Sie dienen dem Arten- und Naturschutz, der Erholung, der naturkundlichen Bildung sowie der Forschung. Selbstverständlich werden wir uns auch zukünftig dafür einsetzen, die Haltungsbedingungen stetig weiterzuentwickeln, um den Bedürfnissen von in zoologischen Gärten gehaltenen Tieren noch besser gerecht werden zu können. Eine Schließung des Delfinariums wäre aber ein Rückschritt. Denn viele wichtige Forschungsprojekte in Zoos dienen dem Tierschutz in der freien Wildbahn. So konnten die beim offshore-Windenergieausbau bedeutsamen deutschen Lärmschutzwerte für den marinen Lebensraum durch Studien eines deutschen Wissenschaftlers, der Höruntersuchungen an Schweinswalen in einem Zoo durchgeführt hat, begründet werden.

Frage 2
Wird sich die NRW-FDP aktiv dafür einsetzen, Einsicht in das Zuchtbuch für Delfine beim EEP zu erhalten?

Zahlreiche Gesetze wie beispielsweise das Informationsfreiheitsgesetz und das Umweltinformationsgesetz vermitteln Einsichts- und Auskunftsrechte für die Öffentlichkeit. Weitergehende Initiativen halten wir nicht für erforderlich.

Frage 3
Würde sich die NRW-FDP dafür einsetzen, die Delfinhaltung zu beenden, wenn gem. § 68 (3) des NRW-Landschaftsgesetzes der Stand der (internationalen) Wissenschaft die Anforderungen an die Haltung von Tieren in Zoos nachträglich verändert und die Anforderungen in NRW nicht eingehalten werden (können)?

Das neue Landesnaturschutzgesetz enthält keinen dem § 68 Landschaftsgesetz entsprechenden Paragrafen. Unabhängig davon sind die Vorgaben von § 42 Bundesnaturschutzgesetz zur Haltung von Tieren in zoologischen Gärten stets einzuhalten.

Frage 4
Wie beurteilt die Fraktion der NRW-FDP die nicht nachhaltigen Nachzuchtbemühungen der Zoo Duisburg AG bei den Delfinen (Große Tümmler)?

Uns ist nicht bekannt, dass die derzeitigen Nachzuchtbemühungen nicht nachhaltig wären. Bezüglich der leider immer wieder auftretenden Todesfälle bei neugeborenen Delfinen ist in Rechnung zu stellen, dass diese – anders als in der Tierwelt üblich – nicht über ein ausgeprägtes Immunsystem verfügen.

Frage 5
Wird die NRW-Fraktion der FDP einem Import von Delfinen nach NRW im Rahmen des EEP, das ein privater Zusammenschluss von Aquarien und Delfinen ist, zustimmen?

Nach der EU-Artenschutzverordnung ist die Einfuhr auch von Delfinen lediglich unter strengen tierschutzbezogenen Anforderungen und nicht zu kommerziellen Zwecken möglich. Diese Vorschriften halten wir für ausreichend.

Mit freundlichen Grüßen

 

Kevin Schneider
Referent

FDP-Landesverband NRW
Sternstraße 44
40479 Düsseldorf