Foto: WDSF - Pressekonferenz in Hannover 2002Susanne Gugeler, Frau von Rüdiger Hengl, musste auf ihrer Homepage "Meeresakrobaten" streitbefangene Äußerungen durch Gerichtsbeschluss löschen, zumal es sich sämtlich um Lügen handelte. Beweise für das Zutreffen der Kommentarvorwürfe konnte Gugeler dem Gericht nicht vorgelegen. Das Landgericht Hagen hatte in Zusammenhang mit der Abgabe des Verfahrens an das Amtsgericht Hagen aufgrund einer Streitwertminderung ebenfalls von einer "möglichen Persönlichkeitsverletzung" gesprochen (Foto: Susanne Gugeler (rechts) auf einer WDSF-Pressekonferenz 2002- s.a. Bildbeschreibung durch Cursor-Betrachtung - weitere Fotos von Susanne Gugeler hier).

 

Es ist höchstrichterlich entschieden worden, dass der Inhaber einer Homepage für alle (!) Inhalte verantwortlich ist. Der Homepage-Inhaber ist sozusagen "Herr des Hauses" wie der BGH geurteilt hat und voll verantwortlich für sämtliche Inhalte - auch für Kommentare dritter Personen in einem Blog auf der Webseite. Nachdem sich auf Anraten des Amtsgerichts Hagen Susanne Gugeler als Verantwortliche ihrer Homepage meeresakrobaten.de bereit erklärt hatte, die strittigen Veröffentlichungen (s.o.) auf ihrer Homepage zu löschen, hat der WDSF-Geschäftsführer dem Verfahrensabschluss ebenfalls zugestimmt, weil ansonsten die veröffentlichten Falschaussagen noch jahrelang bis zur letzten Instanz auf der Homepage verblieben wären und dies ein weiteres Aufrecherhalten einer möglichen Rufschädigung gewesen wäre. Letztendlich hätte Gugeler den Prozess gegen sie über die verschiedenen Instanzen sicherlich aufgrund der bereits vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung verloren.

Gugelers Rechtsanwältin hatte bei Gericht beantragt, dass die Gerichts- und Anwaltskosten zu 75% dem Kläger auferlegt werden sollten. Dem hat der WDSF-Geschäftsführer nicht zugestimmt und das Gericht ist dem Antrag des Rechtsanwalts von Jürgen Ortmüller letztendlich gefolgt, dass Gugeler 50% der Gerichtskosten und 100% ihrer eigenen Anwaltskosten zu tragen hat; Ortmüller jedoch nur 50% der Gerichtskosten von rund 100 Euro, wobei keine eigenen Anwaltsgebühren angefallen waren, da Ortmüller die Klage selbst formuliert hatte und sein Rechtsanwalt den Inhalt lediglich übernommen hatte. Bei sämtlichen Klagen des WDSF und seinem Geschäftsführer wurden niemals Spendengelder verwendet.

Durch den von Gugeler zugestimmten Vergleich ist ihr ein vom Gericht bereits angeordnetes persönliches Erscheinen am anberaumten Prozesstermin erspart geblieben; denn das wollte sie offenbar auf jeden Fall verhindern.

Das WDSF wird zukünftig bei Rechtsverstößen von Susanne Gugeler, Rüdiger Hengl und ähnlichen Konsorten weitere juristische Verfahren einleiten, damit evtl. weitere Lügen und Diffamierungen nicht mehr ihre Kreise ziehen.