NRW-Grüne und SPD haben am 29. Oktober 2014 den Antrag der Piraten "Verbot der Haltung von Delphinen" abgelehnt, obwohl die Bundestagsfraktion der Grünen im Jahr 2013 ebenfalls einen Antrag auf Beendigung der Delfinhaltung gestellt hatte

Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Leider wurde dieses Staatsziel bis heute nicht bei der Gefangenschaftshaltung der Cetacea (Wale und Delfine) erreicht.

In § 20a des Grundgesetzes heißt es:

"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

Hier: Interview durch die Organisation PETA mit dem Landtagsabgeordneten und tierschutzpolitischen Sprecher von NRW-Bündnis90/Die Grünen Martin-Sebastian Abel

Martin-Sebastin Abel (Foto Interview Vegan Blog - PETA)

Stellungnahme des WDSF

(WDSF - 13.10.2014) Politik ist oft ein Trauerspiel. Mit der angekündigten NRW-Landtagsablehnung des Antrags der Piraten, die Delfinhaltung im Duisburger Zoo zu beenden, tun sich die Grünen wahrlich keinen Gefallen!

Der NRW-Landtagsabgeordnete Martin-Sebastian Abel in dem Interview: "Die Mindestanforderungen regelt der Bund. Wir haben als Land keine rechtliche Möglichkeit die Haltung einer Tierart in einem Zoo zu untersagen."

Das sehen wir vom WDSF anders. Der § 68 NRW-Landschaftsgesetz besagt, dass "die Tiere so gehalten werden, dass den biologischen und den Erhaltungsbedürfnissen der jeweiligen Art Rechnung getragen wird, insbesondere (!) die jeweiligen Gehege nach Lage, Größe, Gestaltung und inneren Einrichtungen verhaltensgerecht ausgestaltet sind...". Weiter gibt es eine gesetzliche Anordnungsmöglichkeit (§ 68 (3)): "Wenn sich entsprechend dem Stand der Wissenschaft die Anforderungen an die Haltung von Tieren in Zoos nachträglich ändern, kann die untere Landschaftsbehörde die erforderlichen Anordnungen treffen."

Der "Stand der Wissenschaft" hat sich durch die vom WDSF initiierte wissenschaftliche Stellungnahme von PD Dr. Christian Schulze von der Ruhr-Universität Bochum bezüglich der Delfinhaltung geändert (s. Link unten); auch wenn diese wissenschaftliche Stellungnahme von den Delfinarienbefürwortern und der Politik strikt abgelehnt wird. Die Landesregierung mit den Grünen hat Sorge, dass der Zoo Duisburg bei einer entsprechenden Anordnung zur Beendigung der Delfinhaltung mit einer Klage reagiert. (O-Ton des grünen Staatssekretärs Peter Knietsch gegenüber dem WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller). Angst ist aber auch in der Politik kein guter Ratgeber und der offensichtliche Fraktionszwang der Grünen gegenüber der NRW-SPD, welche die Delfinhaltung befürwortet, auch nicht! Die Ablehnung des begründeten Piratenantrags durch die NRW-Grünen und die NRW-SPD ist nach all den eigenen (guten) Anträge der Grünen auf Bundestagsebene ein Armutszeugnis, da insbesondere die Delfine (Große Tümmler) im Zoo Duisburg definitiv nicht so gehalten werden, dass den biologischen und den Erhaltungsbedürfnissen Rechnung getragen wird, zumal dies in Gefangenschaft nicht möglich ist. Ebenso ist das Delfingehege "nach Lage, Größe, Gestaltung und inneren Einrichtungen " eben nicht verhaltensgerecht ausgestaltet. Um eine Minute geradeaus schwimmen zu können (s. wiss. Stellungnahme von PD Dr. Christian Schulze), würden Delfine eine Bahnenlänge von etwa 850 Meter benötigen, die kein Delfinarium bietet. So bleibt nur das stereotype artfremde Schwimmen im Kreis in den kleinen Betonbecken.


Hier: Wissenschaftliche Stellungnahmen von PD Dr. Christian Schulze zur Delfinhaltung (Ruhr-Universität Bochum)


§ 68 Landschaftsgesetz NRW (Zoos)
Dort heißt es: "(3) ... "Wenn sich entsprechend dem Stand der Wissenschaft die Anforderungen an die Haltung von Tieren in Zoos nachträglich ändern, kann die untere Landschaftsbehörde die erforderlichen Anordnungen treffen."

Öffentliche Sitzung am 29.10.2014 im NRW-Landtag
Antrag der Piraten "Verbot der Haltung von Delphinen"